Kleinunternehmer:in 2025

Was ändert sich für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Firma im Inland oder im EU-Ausland betreiben? Hier die wesentlichen Eckdaten.

 

Bis 31.12.2024

Ab 1.1.2025

Umsatzgrenze

35.000 € netto (Umsatzsteuer konnte fiktiv herausgerechnet werden)

55.000 € („brutto für netto“ ohne Mehrwertsteuer, kein Heraus­-
rechnen der Umsatzsteuer)

für Umsatzgrenze
maßgeblicher Zeitraum

Aktueller Veranlagungszeitraum

Vorangegangenes Kalenderjahr und laufendes Jahr

Wegfall der Befreiung bei Überschreiten der Umsatzgrenze

Rückwirkend mit Beginn des Kalenderjahres

Ab Überschreiten der Umsatzgrenze im laufenden Jahr

Toleranzgrenze

Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb von fünf Kalenderjahren war unbeachtlich

Bei Überschreiten von 55.000 € um nicht mehr als 10 % kann die Steuerbefreiung bis Jahresende bleiben

Unverändert ist, dass Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung sowie eine Reihe von unecht befreiten Umsätzen nicht bei der Umsatzgrenze zu berücksichtigen sind.

Neu ist, dass auch EU-Ausländer die Kleinunternehmerregelung anwenden können, wenn sie in ihrem EU-Staat einen entsprechenden Antrag stellen. Zusätzlich muss der unionsweite Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und im laufenden Jahr unter 100.000 € liegen. Die Kleinunternehmerregelung ist rechts­formunabhängig. Allerdings ist diese Regelung bei einem sogenannten abweichenden Wirtschaftsjahr nicht anwendbar.

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist nach wie vor bis zur Rechtskraft des Bescheides möglich. Es gilt dann auch weiterhin eine 5-jährige Bindung,
5-Jahres-Bindungszeiträume der Vergangenheit laufen weiter.

Liebe Leserin, lieber Leser!

Das Jahr 2025 hat bereits voll Fahrt aufgenommen. Welche Änderungen dieses Jahr bei Steuern und Wirtschaft noch bringen wird, bleibt abzuwarten. Lesen Sie in dieser Ausgabe über Geschäftsführerhaftungen, zum Thema KI-Bilanzieren und woher die Finanzbehörde Informationen im internationalen Konnex bekommt. Was und ob es Neues gibt, steht in den Sternen – fix ist allerdings, dass jedes Unternehmen im ersten Halbjahr von der Statistik Austria eine Mitteilung zur ÖNACE Nummer bekommt.

Wir wünschen einen wunderbaren Frühlingsbeginn und – wie immer – viel Spaß beim Lesen.

Neuer ÖNACE Code 2025

Seit 1. Jänner 2025 gilt die neue Klassifikation ÖNACE 2025. Dieser fünfstellige Code spiegelt den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens wider und dient statistischen und administrativen Zwecken. Die Anpassung berücksichtigt neue Tätigkeiten und Produkte, die seit der letzten Revision vor über 15 Jahren entstanden sind. Unternehmen erhalten in der ersten Jahreshälfte 2025 eine Klassifikationsmitteilung mit ihrem neuen ÖNACE-Code. Wir empfehlen, diese zu prüfen und bei Unklarheiten eine Änderung bei der Statistik Austria zu beantragen.

Die Not-To-Do-Liste

52 Wege, die größten Lebensfehler zu vermeiden

In vielen Büchern findet man Ratschläge für Glück, Erfolg und Anerkennung. Auch Rolf Dobelli meint, dass er in seinen früheren Büchern Ratschläge für kluges Handeln und ein besseres Leben gegeben hat. In diesem Buch dreht er den Spieß um. Er sammelt jetzt Geschichten von Misserfolgen und Fehlschlägen in Karrieren – er präsentiert die wichtigsten Verhaltensweisen und Denkmuster, die man besser vermeidet. Er nennt es Not-To-Do-Liste. Würde man es anders ausdrücken, könnte man es eine Art Enzyklopädie der Idiotie nennen. Wenn man diese Verhaltensweisen und Denkmuster kennt, kann man sie umschiffen.

Verlag Piper

Unsportliches Bundesfinanzgericht (BFG)

Eine Fachärztin für Hämatologie und Tauchmedizinerin besuchte einen Tauchmedizin-Workshop auf den Malediven. Ein Flugrettungsarzt tätigte Ausgaben für steigeisenfähige Bergschuhe. Was haben die Malediven und die Berge gemeinsam? Richtig: Beide Ärzte wollten die Ausgaben beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen.  Und in beiden Fällen versagte sowohl das Finanzamt als auch das BFG die Abzugsfähigkeit. Beide Begründungen verweisen auf das Abzugsverbot für Mischaufwendungen. Bei beiden Ärzten wurde festgestellt, dass die beruflichen und die privaten Interessen untrennbar vermengt sind, weil beide in ihrer Freizeit auch gerne tauchen und bergsteigen gehen.

Start in die Steuerausgleich-Saison

Fast zeitgleich mit der Spargelsaison startet auch die Steuerausgleich-Saison. Unternehmen mussten bis Ende Februar Eckdaten an das Finanzamt melden. Ab Mitte März macht es Sinn, Steuererklärungen für 2024 einzureichen.

Folgende Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt und sind in FinanzOnline abrufbar:

Jahreslohnzettel

Arbeitgeber haben bis Ende Februar den Jahreslohnzettel (L16) elektronisch via ELDA übermittelt.

Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet wurden, finden je nach Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entweder einen Lohnzettel L8 (Befreiungsmethode) oder einen Lohnzettel L24 (Anrechnungsmethode) vor. Wer im Home-Office für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, erhält den Jahreslohnzettel L17.

Sonstige Meldungen

Prüfen Sie zusätzlich, ob Werbungskosten wie etwa Fortbildungen, außergewöhnliche Belastungen (zB Krankheitskosten und Katastrophenschäden) oder weitere Sonderausgaben wie auch die Steuerberatungskosten eine Steuergutschrift bringen könnten. Wir unterstützen Sie bei diesem Vorhaben gerne.

Wie wird Künstliche Intelligenz in der Unternehmensbilanz erfasst?

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Geschäftswelt rasant, doch wie wird diese in der Unternehmensbilanz dargestellt? Bei der Bilanzierung von KI-Software gibt es klare Regeln, die Unternehmen beachten müssen.

Was ist KI?

Unter Künstlicher Intelligenz versteht man Systeme, die aus vorab eingespielten Daten lernen, logische Schlussfolgerungen ziehen und Aufgaben übernehmen, für die bisher menschliches Denken erforderlich war. Beispiele aus dem Alltag sind Sprachassistenten wie Alexa und Technologien wie selbstfahrende Autos. In Unternehmen wird KI insbesondere beim Analysieren großer Datenmengen oder beim Automatisieren von Abläufen wie der Buchhaltung genutzt. Mithilfe der KI kann die Effizienz verbessert und Kosten können reduziert werden. Die aufbereiteten Daten können dabei helfen, bessere Entscheidungen zu treffen.

KI in der Bilanz

Ein spannendes Thema ist die Frage, wie KI-Anwendungen in der Unternehmensbilanz behandelt werden. Darf KI als Vermögensgegenstand in der Bilanz aktiviert werden? Die Antwort hängt unter anderem davon ab, wie die KI ins Unternehmen gekommen ist:

Gekaufte KI-Software

Wird die KI-Software von einem Dritten zugekauft, ist diese als immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz zu aktivieren.

Weiterentwicklung
durch das Unternehmen

Wird die KI nach Anschaffung im Unternehmen selbst weiterentwickelt, kann dies je nach Umfang auch Konsequenzen für die Bilanzierung haben. Bei geringfügigen Adaptierungen liegt weiterhin eine aktivierungsfähige Anschaffung vor. Wird die Software jedoch durch umfangreiche Weiterentwicklung in ihrer Wesensart und Funktion verändert, verbleiben die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Aufwand.

Selbst geschaffene KI-Software

Eigenentwickelte KI kann nur dann im Umlaufvermögen der Bilanz aktiviert werden, wenn sie als individuell auf einen Kunden zugeschnittenes Produkt entwickelt wurde. Für selbst erstellte KI-Software, bei der das Verwertungsrecht hingegen dauerhaft im Unternehmen bleibt, besteht ein Aktivierungsverbot. Die Herstellungskosten müssen als Aufwand angesetzt werden.

Selbständiger

Vermögensgegenstand?

Nicht immer handelt es sich bei KI um einen selbstständigen Vermögensgegenstand. Häufig ist eine KI-Software Bestandteil eines materiellen Vermögensgegenstands (etwa eines Smartphones mit Sprachassistent oder eines selbstfahrenden Autos).

Falls eine Abgrenzung möglich ist, müssen KI-Software und materieller Gegenstand getrennt gebucht werden. Ist eine solche Trennung aber nicht eindeutig möglich, muss je nach Überwiegen gemeinsam als materieller beziehungsweise immaterieller Vermögensgegenstand bilanziert werden.

Fallbeispiel

Bilanzielle Behandlung

Ein Produktionsunternehmen kauft eine KI-gestützte Software zur Maschinensteuerung.

Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (§ 196 UGB)

Eine Bank entwickelt intern ein KI-Tool zur automatisierten Kreditprüfung.

Keine Aktivierung möglich (§ 197 Abs. 2 UGB)

Ein Handelsunternehmen beauftragt einen externen IT-Dienstleister mit der Entwicklung einer maßgeschneiderten KI-Software.

Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (§ 196 UGB)

Ein Unternehmen nutzt eine cloudbasierte KI zur Datenanalyse (Software-as-a-Service).

Aufwand (keine Aktivierung, da kein wirtschaftliches Eigentum)

Eine KI wird nachträglich selbst erweitert, sodass sich ihre Funktion grundlegend ändert.

Anschaffungs- u. Herstellungskosten verbleiben im Aufwand

Fazit:

KI kann in die Bilanz aufgenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gekaufte Software wird meist aktiviert, bei selbst entwickelter KI hängt es davon ab, ob diese langfristig im Unternehmen bleibt (Aktivierungsverbot) oder es sich um ein für den Kunden maßgeschneidertes Produkt handelt (Aktivierungspflicht).

Die neue KI-Verordnung der EU

Diese neue Verordnung wird auch als AI Act bezeichnet und regelt den Einsatz von KI in Europa. Erste Bestimmungen der stufenweisen Umsetzung sind seit 2. Februar 2025 gültig und betreffen den „Risikoorientierten Ansatz“ und Schulungsmaßnahmen.

Bestimmte KI-Praktiken sind nun verboten, darunter Systeme zur Manipulation, soziales Scoring und ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern. Unternehmen,  die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern die notwendige KI-Fachkompetenz zu vermitteln. Am besten geschieht dies mittels interner oder externer Schulungen und/oder der Herausgabe von Dienstanweisungen und „Guidelines“, die notwendige Maßnahmen dokumentieren. Ziel ist es, allen Mitarbeitern die Fähigkeit zu vermitteln, die technischen Grenzen von KI, den Datenschutz, Urheberrechte, Sicherheitsaspekte und Haftungsfragen zu erkennen. Es gibt zwar derzeit keine unmittelbaren Strafsanktionen, aber vor allem vor Haftungsfällen sollen sich Unternehmen durch sorgfältige Maßnahmen schützen.

In Österreich wird eine KI-Servicestelle in der RTR-GmbH eingerichtet

Die Funktionsweise der KI besteht darin, aus einer großen Datenmenge und sogenannten „Trainingsdaten“ durch Analysen, Schätzungen und Wahrscheinlichkeiten konkrete Antworten zu liefern. Diese sind jedoch trotz verblüffend guter Ergebnisse nicht hundertprozentig verlässlich. Und daher sollen alle handelnden Personen sensibilisiert werden um Ergebnisse kritisch zu betrachten und in Form von Double-Checks einer menschlichen Nachkon­trolle zu unterziehen.

Die nächste Stufe startet dann ab August 2025 und betrifft vor allem Transparenzpflichten für KI-Anwendungen wie Chatbots und Deepfakes. Die vollständige Anwendung gilt dann ein Jahr später ab August 2026.

Ziele der Verordnung sind die Förderung von Innovation bei gleichzeitiger Minimierung von Risiken, um eine vertrauenswürdige und ethische Nutzung von KI in der EU sicherzustellen. Daher müssen sich Unternehmen frühzeitig mit den Neuerungen und Regeln auseinandersetzen.

Pflichten für Geschäftsführer in turbulenten Zeiten

Es gibt immer mehr Firmenpleiten. Die Entscheidungsträger des Unternehmens sind hier besonders gefordert. Wer seine Geschäftsführerpflichten ernst nimmt und erfüllt, kann unangenehmen Haftungsfolgen entgehen.

Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nicht automatisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Wer seinen Pflichten als Geschäftsführer nicht nachkommt, dem drohen allerdings erhebliche Haftungsrisiken. Im Vordergrund steht der Gläubigerschutz. Zur Verantwortung eines handelsrechtlichen Geschäftsführers zählen spezifische Sorgfaltspflichten:

Bei einer GmbH gibt es zwei Insolvenztatbestände:

Insolvenzrechtliche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – ein Tatbestand reicht bereits aus.

Erhöhte Sorgfaltspflichten

Vermeidung von grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen: Wem kridaverdächtiges Verhalten vorgeworfen wird, kann zu Schadenersatz verurteilt werden und es drohen strafrechtliche Konsequenzen. Unter kridaträchtigem Handeln versteht man etwa Vermögensverschleuderung, außergewöhnlich gewagte Geschäfte, Spiel und Wette, keine Buchhaltung, keine oder mangelhafte oder zu spät erstellte Jahresabschlüsse, Verwendung von Geldern für private Zwecke.

Rechtzeitiger Insolvenzantrag im Sinne des § 69 Insolvenzrechtsordnung (IO): Wenn einer der Insolvenztatbestände als erfüllt erkannt wird, hat die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer binnen maximal 60 Tagen einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen. Den Tag X festzustellen ist schwierig. Nur wer in dieser Phase ernsthafte Sanierungskonzepte erstellt und Sanierungsmaßnahmen für eine Neuordnung (zB außergerichtlicher Ausgleich) setzt, kann diese Maximalfrist von 60 Tagen nutzen. Ansonsten ist unverzüglich der Insolvenzantrag zu stellen.

Antrag auf Restrukturierungsplan oder URG-Verfahren: Dieses Instrument soll dem Schuldner auf Basis einer EU-Richtlinie seit Juli 2021 ermöglichen, die Insolvenz abzuwenden und damit eine Sanierung zu erreichen. Beides wird jedoch in der Praxis wenig beachtet.

Keine Gläubigerbegünstigung: Zahlungsverbot für Altschulden ab dem Tag X nach Eintritt der Insolvenz. Es gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung, ansonsten droht Schadenersatz.

Laufende Geschäfte (Wareneinkäufe, Dienstleistungen) sind ausschließlich Zug um Zug auszuführen.

Beachtung besonderer Haftung für Abgaben und SV-Beiträge: Vor allem die Umsatzsteuer und die von Dienstnehmern einbehaltenen Beiträge und Steuern, also Dienstnehmeranteile sind an die Behörden weiterzuleiten.

FAZIT: Wer seinen Pflichten als Geschäftsführer nachkommt, kann Haftungen, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Verurteilungen vermeiden.

Wie lege ich Vorsorgekassen zusammen?

Im Laufe der Berufslaufbahn wechseln viele Berufstätige mehrmals den Arbeitgeber und haben daher oft Mitarbeitervorsorgebeiträge (Abfertigung Neu) in verschiedenen Vorsorgekassen. Eine Zusammenführung dieser Beiträge in die Kasse des aktuellen Arbeitgebers ist möglich und verbessert die Übersicht.

Voraussetzung ist, dass die Abfertigungsbeiträge in der alten Vorsorgekasse seit mindestens drei Jahren beitragsfrei ruhen.

Alternativ können die Beiträge nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausgezahlt und das Geld selbst angelegt werden. Eine Auszahlung ist jedoch nicht möglich, wenn das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, Entlassung oder unberechtigten Austritt endet.

Das Zusammenlegen der Beiträge ist unkompliziert und schnell erledigt: Beschäftigte stellen bei der aktuellen Kasse einen Antrag und reichen eine Kopie ihres Lichtbildausweises ein. Die Beiträge werden dann in die aktuelle Vorsorgekasse übertragen. Auch wenn die Unterschiede bei den Renditen zwischen den einzelnen Kassen nur gering sind, sorgt die Zusammenführung für eine bessere Übersicht.

Grund zur Sorge gibt es keinesfalls: Vorsorgebeiträge gehen auch dann nicht verloren, wenn sie bei verschiedenen Kassen liegen. Eine Zusammenlegung ist nicht zwingend notwendig.

Unfall am Arbeitsweg mit E-Scooter?

Der E-Scooter ist ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Vermehrt wird er für Wege zu und von der Arbeit verwendet. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Unterliegt der mit dem E-Scooter zurückgelegte Arbeitsweg dem besonderen Versicherungsschutz?

Der OGH hat kürzlich entschieden, dass ein Unfall mit dem E-Scooter auf dem Weg zur Arbeitsstätte kein Dienst- oder Arbeitsunfall ist, wenn der Unfall auf die typischen Gefahren des Fahrens eines E-Scooters zurückgeht. Anders als das Fahrrad ist ein E-Scooter kein Verkehrsmittel, sondern ein „Trendsportgerät“. Die Benutzung erfordert eine besondere Geschicklichkeit, außerdem kann aufgrund der technischen Eigenschaften des E-Scooters ein sicheres Fahren nicht gewährleistet werden.

Wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, fehlt die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung bleiben bestehen. Für Arbeitnehmer würde das Krankengeld (50-60 % des Nettoverdienstes) zum Zuge kommen. Zusätzliche Kosten für Behandlungen, Therapien und Medikamente sind nicht immer vollständig von der Krankenkasse gedeckt, was zu finanziellen Belastungen führen kann.

Wer muss Leerstandsabgabe bezahlen?

Aktuell werden in vier Bundesländern Abgaben von Eigentümern leerstehender Wohnungen eingehoben, oft in Kombination mit einer Abgabe für Zweit- oder Freizeitwohnsitze.

Die jährliche Abgabe kann den Immobilienbesitz in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und der Steiermark verteuern und soll motivieren, mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen.

Als Leerstand gilt, wenn eine Wohnung oder ein Gebäude 26 Wochen nicht bewohnt wird. Eingefordert wird die Abgabe von den Gemeinden. Diese wiederum beziehen Ihre Informationen aus den Wohnsitzmeldungen des Melderegisters.

Die Höhe ist je nach Wohnungsgröße und Bundesland sehr unterschiedlich. Beispiel: In der Steiermark sind je m² Nutzfläche 10 € und maximal 1.000 € pro Kalenderjahr zu bezahlen.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen: Etwa für Wohneinheiten, die aus altersbedingten Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz verwendet werden können, die nicht gebrauchstauglich sind und Ähnliches.

Die Leerstandsabgabe kann die Einkommensteuer im Zuge der Vermietung und Verpachtung als Ausgabe reduzieren, wenn leerstehende Wohnungen später vermietet werden.

IKM – Internationale Kontrollmitteilungen

Die Abgabenbehörden greifen auf unterschiedlichste Quellen zurück, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige ihre Abgaben korrekt leisten. Das Finanzamt nutzt die Digitalisierung und greift vermehrt auf elektronische Systeme zum Datenabgleich zurück.

Abgabenbehörden haben darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden. Außerdem müssen sie darüber wachen, dass Abgabeneinnahmen nicht zu Unrecht verkürzt werden.

Zur sorgfältigen Erhebung der Bemessungsgrundlagen, haben Abgabenbehörden Nachrichten zu sammeln, laufend zu ergänzen und untereinander auszutauschen. So wird in § 114 (1) Bundesabgabenordnung die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Kontrollmitteilungen innerhalb einer Abgabenbehörde oder an eine andere Abgabenbehörde definiert.

Eine Kontrollmitteilung ist eine Mitteilung über einen steuerlich bedeutsamen Vorgang (etwa Honorarzahlungen, Zinsgutschriften) eines Finanzamtes an ein anderes Finanzamt. Sie dient der Sicherstellung einer vollständigen und ordnungsgemäßen steuerlichen Erfassung von Einnahmen.

Nicht immer ist eine Betriebsprüfung der erste Schritt der Finanz zur Kontrolle, ob Angaben zur Steuererklärung korrekt erteilt wurden und ob eine steuerpflichtige Person ihre steuerlichen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Schon vorab kann die Finanz die Daten aus anderen Aufzeichnungen zum Gegencheck nutzen. Prinzipiell geht die Finanz davon aus, dass sich jeder Geschäftsfall in den Aufzeichnungen der Geschäftspartner spiegelbildlich wiederfinden muss. Einnahmen bei einem Steuerpflichtigen müssen zu Ausgaben bei einem anderen führen und umgekehrt. Um diese Geschäftsfälle aufdecken zu können, werden Ein- und Ausgangsrechnungen mit besonderer steuerlicher Bedeutung als Kontrollmitteilung ausgestellt und dem Steuerakt der Geschäftspartner zugeleitet.

Automatischer Informationsaustausch

Werden diese Informationen von oder an ausländische Steuerbehörden übermittelt, handelt es sich um internationale Kontrollmitteilungen. Internationale Kontrollmitteilungen geben im Wesentlichen darüber Aufschluss, ob Einkünfte in einem Staat erzielt wurden, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Bei den gemeldeten Einkünften handelt es sich unter anderem um Provisionen, Honorare, Lizenzgebühren, Pensionen, Zinsen oder Dividenden.

Weiters ermöglicht der automatische Informationsaustausch (AEOI) den Steuerbehörden verschiedener Länder, Informationen über steuerpflichtige Personen und deren Einkünfte automatisch zu teilen. Dies betrifft beispielsweise Bankkonten, Kapitalerträge und Immobilienbesitz. Der Austausch erfolgt in regelmäßigen Abständen, um sicherzustellen, dass alle steuerpflichtigen Einkünfte korrekt erfasst und versteuert werden.

Der Steuerpflichtige wird in der Regel nicht darüber informiert, ob und welche Kontrollmitteilungen über ihn vorliegen. Oft liegen diese im Steuerakt und werden erst im Zuge einer Betriebsprüfung ausgewertet.

NIS-2 Cyber­sicherheit

Die NIS-2 ist eine EU-Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Die Umsetzung der Richtlinie ist in Österreich mit 2025 geplant und betrifft mittelgroße Unternehmen aus 18 festgelegten Sektoren.

Betroffene Unternehmen müssen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen den neuen Anforderungen anpassen. Dazu zählt die Implementierung eines effektiven Risikomanagements, die Meldung von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden und die Sicherstellung der Anpassungsfähigkeit der Netz- und Informationssysteme.

KMU Digital­förderung und digi4Wirtschaft

Über den aws Fördermanager können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzielle Zuschüsse für Beratungsleistungen und die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten beantragen. KMU.DIGITAL-Förderung wurde um die Schiene KMU.DIGITAL & GREEN erweitert. Das Land NÖ fördert mit digi4Wirtschaft zusätzlich NÖ Unternehmer bei der Umsetzung von Projekten zur Optimierung von Dateninfrastrukturen, Integration von Datenquellen und Analyse großer Datenmengen. Die Antragseinreichung ist vor Beginn der Tätigkeit ab 27.2. bis längstens 31.12.2025 möglich.

Sicherere Alternativen zu ChatGPT

Ist von KI (Künstlicher Intelligenz) die Rede, verbinden dies viele automatisch mit ChatGPT. Für Business Kundinnen und Kunden gibt es auch empfehlenswerte Alternativen mit erhöhtem Datenschutz, wie etwa Perplexity (Mischung aus KI und Suchmaschine) oder Copilot unter Nutzung eines MS365 Business Accounts. Diese Künstliche Intelligenz lernt nicht aus Ihrem eingegebenen Befehl (Prompt). Vermeiden Sie trotzdem personenbezogene oder sensible Daten in eine KI einzugeben und legen Sie dies auch in einer KI-Richtlinie in Ihrem Unternehmen fest.

Steuererklärungen 2024

Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuererklärung 2024: 30.4.2025 in Papierform (ohne Internetzugang),
30.6.2025 über FinanzOnline, bis 31.03.2026 bei Abgabe durch Steuerberatungskanzlei

Arbeitnehmerveranlagung 2024: grundsätzlich 30.6.2025 bei Pflichtveranlagung; in Ausnahmefällen bis 30.9.2025; 31.12.2029 freiwillig

Geteilte Kinderbetreuung

Der Partnerschaftsbonus fördert eine faire Aufteilung der Kinderbetreuung. Pro Elternteil gibt es 500 €. Die Auszahlung erfolgt einmalig. Voraussetzung ist, dass das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen für mindestens 124 Tage pro Elternteil bezogen wurde. Den Antrag muss jeder Elternteil separat bis spätestens 124 Tage nach Anspruchsende bei der ÖGK stellen.