Verzichten Sie nicht auf die Steuergutschrift und machen Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aus 2014 noch bis Jahresende geltend. Am besten über FinanzOnline. Warten Sie nicht auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese gibt es erst ab dem Jahr 2016.