Frühjahrsputz im Büro: Sieben Schritte

Sowohl Büroschränke als auch elektronische Archive sollten regelmäßig entrümpelt werden.

Elektronisch archivieren
Für Belege und andere Dokumente empfehlen wir dringend ein elektro­nisches Archiv, das den Anforderungen der Finanz genügt. Vorteil: Papierbelege müssen erst gar nicht in Ordner abgelegt werden.

Dauerakt
Wichtige Verträge und Urkunden in Papierform gehören in einen Dauerakt und werden separat aufbewahrt.
Tipp: Zusätzlich einscannen für ein vollständiges E-Archiv.

Unterlagen mit Sonderaufbewahrungsfristen
Bestimmte Unterlagen,  wie etwa Grundstücksunterlagen oder Covid-19-Unterlagen, dürfen nach der allgemeinen Frist von sieben Jahren nicht vernichtet werden.

Unterlagen mit Vernichtungs-Stopp
Unterlagen, die ein anhängiges Verfahren der Finanz, einer Behörde oder bei Gericht betreffen, dürfen nicht vernichtet werden, auch wenn sie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist erfüllt haben.

Unterlagen mit Pflicht zur Vernichtung
Bestimmte Unterlagen, wie etwa Bewerbungsunterlagen, müssen nach einer bestimmten Frist vernichtet werden. Ausnahme: Sie betreffen ein aktuelles Verfahren (siehe Punkt 4).

Unterlagen vernichten
Die zur Vernichtung ausgewählten Ordner oder Daten müssen ordnungsgemäß vernichtet werden. Bei Papier geht es um Mülltrennung und Datenschutz, bei elektronischen Daten um die ordnungsgemäße Löschung. Für beides gibt es Profis.

Reinigen und genießen
Freuen Sie sich über den freigewordenen Platz. Wer auf E-Archiv umgestiegen ist, kann vielleicht auch Schränke abbauen.

Schwarzarbeiter putzten im Finanzamt

Ausgerechnet in einem Finanzamt im Mostviertel in Niederösterreich hat die Finanzpolizei illegale Fensterputzer erwischt. Eigentlich wurde der Auftrag vom Finanzamt nach einer Ausschreibung an ein Reinigungsunternehmen vergeben. Dieses hatte jedoch ohne Wissen des Finanzamts und entgegen dem abgeschlossenen Vertrag den Auftrag an ein Subunternehmen weitergegeben. Einer der Männer, die die Fenster putzten, war ein Drittstaatsangehöriger ohne Arbeitsbewilligung und ein weiterer Mann war nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bei der routinemäßigen Kontrolle der Finanzpolizisten sei es schließlich zu einem kuriosen „Treffer“ gekommen, der laut Finanzministerium „so nicht zu erwarten war“.

Fristen für Steuererklärung 2023

Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuererklärung 2023: 30.4.2024 in Papierform (ohne Internetzugang), 30.6.2024 über FinanzOnline, bis max. März 2025 bei Abgabe durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater

Arbeitnehmerveranlagung 2023: 30.9.2024 bei Pflichtveranlagung (z.B. zwei Dienstverhältnisse), Fristverlängerung ist möglich. 31.12.2028 freiwillig (keine Verlängerungsmöglichkeit)

29.02.2024 – Vereine müssen PRAE-Zahlungen 2023 melden

Ab 2023 gibt es höhere pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE), die bis Ende Februar des Folgejahres auf dem Formular L 19 gemeldet werden müssen. Tipp: Melden Sie elektronisch über ELDA. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Ein Buchstabe falsch – Frau verliert Kindergeld

Ein falscher Buchstabe in der Mail­adresse führte zur Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes von 1.300 €, weil laut Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) der Nachweis der zweiten bis fünften Mutter-Kind-Pass-Untersuchung nicht erbracht wurde. Als Antwort der SVS auf die falsch eingegebene Mailadresse war eine Unzustellbarkeitsnachricht hinausgegangen. Es konnte im Verfahren nicht geklärt werden, ob diese Meldung einlangte, ob sie im Spam-Ordner landete oder von der Frau gelöscht wurde. Letztendlich entschied der OGH, dass die Rückforderung durch die SVS rechtens war, weil das Risiko einer falschen Mailadresse beim Absender liegt. Was lernen wir daraus? Es geht nichts über einen Antrag samt Postaufgabe per „Einschreiber“.

Das Jahr geht zu Ende – Checkliste

Wir haben die besten Steuerspartipps zum Jahresende 2023 für Sie zusammengestellt.

Tipps für Unternehmer:innen

Abschreibung ausnutzen

Für Investitionen können Sie eine Halbjahres-AfA (Absetzung für Abnutzung), eine degressive Abschreibung oder eine beschleunigte Gebäude-Abschreibung absetzen, wenn das Anlagegut noch vor Jahresende in Betrieb genommen wird.

Hinweis: Wer nach Unternehmensrecht (UGB) bilanziert, kann die degressive Abschreibung ab 2023 nur noch steuerlich nutzen, wenn auch unternehmensrechtlich degressiv abgeschrieben wird.

Sofortabsetzung ausnutzen durch Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro exklusive Umsatzsteuer können Sie im Jahr der Anschaffung sofort absetzen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, weil Sie z.B. Kleinunternehmer oder Arzt sind, dann gilt die Investition inklusive Umsatzsteuer als 1.000-Euro-Grenze.

Tipp: Wer den Gewinn- oder Investitionsfreibetrag nutzen möchte, muss auf mindestens vier Jahre abschreiben.

Natürliche Personen: Gewinnfreibetrag prüfen

Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 Prozent vom Unternehmensgewinn und betrifft natürliche Personen (nicht für GmbHs). Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro sind es 15 Prozent – und dafür müssen Sie nichts tun. Bei einem höheren Gewinn können Sie vor Jahresende z.B. in Wertpapiere investieren, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von bis zu 13 Prozent auszunutzen. Fragen Sie Ihre Bank nach einer Liste der § 14-Wertpapiere. Auch öffentliche Anleihen von Bund, Ländern und Gemeinden sind erlaubt. Wer den Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, kann keinen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag absetzen.

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2023, damit Sie rechtzeitig ordern können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Investitionsfreibetrag (IFB)

Der Investitionsfreibetrag führt zu einer weiteren Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zusätzlich zur normalen Abschreibung. Für normale Investitionen beträgt der IFB 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für Investitionen im Bereich Ökologie gibt es immerhin 15 %. Allerdings kann das Wirtschaftsgut dann nicht für den investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag verwendet werden. Optimierer kaufen Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag und nutzen „andere“ Investitionen für den Investitionsfreibetrag (IFB). Wer den Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, kann keinen IFB nutzen.

Tipp: Für E-Fahrzeuge gibt es 15 Prozent IFB.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben und Einnahmen verschieben

Wenn Sie noch heuer Rechnungen bezahlen, verringern Sie das steuerpflichtige Einkommen. Gleiches gilt, wenn Ihre Kunden erst nächstes Jahr bezahlen. Die Bezahlung der erwarteten Nachzahlung in der Sozialversicherung ist noch heuer absetzbar, wenn sie seriös auf Basis einer Prognoserechnung geschätzt wird. Auch Vorauszahlungen sind möglich. Zwei Punkte sollten Sie allerdings beachten:

  1. Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugerechnet, in das sie wirtschaftlich gehören, wenn sie 15 Tage rund um den Jahreswechsel gezahlt werden.
  2. Vorauszahlungen für Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten sind nur für das laufende und nächste Jahr gültig. Wer zwei Jahre vorauszahlt, muss aufteilen.

Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer:innen

Die Umsatzgrenze von 35.000 Euro ist eine Nettogrenze. Wenn Sie Leistungen erbringen, die grundsätzlich mit 20 Prozent USt besteuert werden, beträgt die relevante Kleinunternehmergrenze tatsächlich 42.000 Euro pro Jahr. Beim 10-prozentigen Steuersatz sind es 38.500 Euro, die Sie nicht überschreiten dürfen.

Bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. Umsatz aus ärztlicher Tätigkeit) fallen nicht in die Kleinunternehmergrenze. Achtung: Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass für die Kleinunternehmergrenze die verrechenbaren Beträge der ausgeführten Leistungen zählen (und nicht die vereinnahmten Entgelte). Damit wirkt sich ein Verschieben der Bezahlung einer erbrachten Leistung ins nächste Jahr nicht auf die Grenze im heurigen Jahr aus.

Einkommensteuergrenze für Kleinunternehmer:innen

Diese Pauschalierungsmöglichkeit gibt es bis maximal 40.000 Euro Jahresumsatz und für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbetrieb. Kleinvermietungen können die Pauschalierung nicht nutzen – ebenso wenig wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder oder Stiftungsvorstände. Die Pauschalierung kann unabhängig von der Kleinunternehmer-Befreiung in der Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden. Dienstleistungsunternehmen können 20 Prozent der Betriebseinnahmen als Ausgaben absetzen, bei allen anderen Betrieben sind es 45 Prozent. Hinsichtlich Nettogrenze und Toleranzregel gelten die gleichen Regeln wie in der Umsatzsteuer.

Tipp: Da sich die Grenze auf die vereinnahmten Entgelte bezieht, kann es sinnvoll sein, Umsätze ins Folgejahr zu verschieben.

GSVG-Befreiung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind von den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen befreit. Dazu muss der Antrag bis Jahresende bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eintreffen.

Voraussetzungen:

Bücher und Aufzeichnungen aus 2016 vernichten

Schaffen Sie Platz! Denn Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2016 dürfen mit Jahresende vernichtet werden. Dann läuft die Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren ab. Weiterhin aufheben müssen Sie:

Tipp: Steigen Sie auf elektronische Belege und papierloses Buchen um. Sie können Papierbelege einscannen oder gleich elektronisch erstellen bzw. empfangen. Wichtig: Die Belege müssen so archiviert sein, dass eine inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht möglich ist. Wir beraten Sie hier gerne!

Gruppenantrag an das Finanzamt schicken

Für GmbHs lohnt es sich zu prüfen, ob Ihnen ein Tochterunternehmen für das Jahr 2023 einen Verlust bescheren wird. Mit der Gruppenbesteuerung ist es möglich, Gewinne und Verluste von beteiligten Gesellschaften zu addieren und daraus die Körperschaftsteuer zu berechnen. Verluste wirken sich dadurch sofort auf die Steuerlast aus. Auch Verluste ausländischer Töchter dürfen abgezogen werden.

Voraussetzung: Ein schriftlicher Antrag bis zum 31.12.2023 an das Finanzamt, wenn Sie noch Verluste aus 2023 mit Gewinnen gegenverrechnen wollen. Die Gruppe gilt dann für mindestens drei Jahre.

Selbständige mit Kind: Abgrenzung Kinderbetreuungsgeld aus 2021

Wer im Jahr 2021 Kinderbetreuungsgeld bezogen hat und daneben noch etwas verdient hat, sollte die Zuverdienstgrenze im Auge behalten. Für Einkünfte außerhalb eines Dienstverhältnisses kann man noch bis zum Jahresende eine Abgrenzung an die Krankenkasse schicken. Dann werden nur die Monate mit Kinderbetreuungsgeld geprüft.

Pensionsrückstellungen noch bis Jahresende auslagern

Wer die Pensionsrückstellung aus der Bilanz haben möchte, kann diese an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung auslagern. Die steuerbegünstigte Übertragung, bei der eine mögliche Deckungslücke auf zehn Jahre verteilt abgesetzt werden kann, ist jedoch nur noch bis Ende 2023 möglich.

Tipps für Vermieter

Substanzabgeltung überweisen

Häufig haben Vermieter Ihre Liegenschaften bereits an die nächste Generation verschenkt, sich jedoch das Fruchtgenussrecht behalten. Um die Möglichkeit der Gebäudeabschreibung (und auch der Herstellungsfünfzehntel) nicht zu verlieren, muss es eine Vereinbarung zur Zahlung einer sogenannten „Substanzabgeltung“ an den Liegenschaftseigentümer geben.

Wichtig: Die Zahlung muss heuer noch nachweislich – am besten per Überweisung – fließen, damit diese für 2023 als Ausgabe geltend gemacht werden kann!

Tipps für Arbeitgeber:innen

Steuerfreie Zukunftssicherung prüfen

Dienstnehmer, die Prämien für Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen bis zu 300 Euro pro Jahr von ihrem Dienstgeber bezahlt bekommen, zahlen dafür keine Lohnsteuer und Sozialversicherung. Wichtig: Die Begünstigung muss für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gelten.

Tipp: Bei monatlichen Zahlungen der Prämie erhöht sich auch das Jahressechstel.

Mitarbeiterbeteiligung, Gewinnbeteiligung und Teuerungsprämie

Diese steuerfreien Prämien bis 3.000 Euro können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen noch an Ihre Mitarbeiter ausbezahlt werden. Wir beraten Sie gerne.

Lohnverrechnung aufrollen

Der Dienstgeber kann – muss aber nicht – die Bezüge 2023 für den Dienstnehmer aufrollen und neu berechnen. Damit gleicht man die Lohnsteuer bei unregelmäßigen Bezügen aus. Dieses Service kann die Arbeitnehmerveranlagung ersparen.

Tipp: Bei ganzjähriger Beschäftigung kann der Arbeitgeber auch die Gewerkschafts- und Kirchenbeiträge mitberücksichtigen.

Betriebsfeiern veranstalten

Bis 365 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer dürfen Veranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Betriebsausflug etc. kosten. Wird es teurer, muss man Sozialversicherung und Lohnsteuer für den Betrag darüber bezahlen.

Gutscheine schenken

Schenken Sie Ihren Arbeitnehmern 186 Euro pro Jahr in Form von Sachgeschenken, Goldmünzen oder Gutscheinen. Diese sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Sachzuwendungen anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums sind zusätzlich bis 186 Euro steuerfrei.

Kinderbetreuung sponsern

Eltern machen Sie eine steuerfreie Freude, indem Sie Kinderbetreuung mit bis zu 1.000 Euro unterstützen. Der Betrag gilt pro Kind bis 10 Jahre und wird direkt an Kindergarten, Hort oder Tagesmutter überwiesen. Außerdem muss der Zuschuss entweder allen oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern gewährt werden. Ab 2024 gibt es neue Grenzen: Dann sind 2.000 Euro pro Jahr für Kinder bis 14 Jahre steuerfrei. Außerdem ist ein Kostenersatz nun erlaubt und es muss nicht der Arbeitgeber direkt an den Kindergarten, Hort etc. überweisen.

Öffi-Ticket sponsern

Damit das Öffi-Ticket abgabenfrei ist, muss es zumindest am Wohnort oder der Arbeitsstätte gelten. Das Ticket kann auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden.

Tipp: Seit 2023 ist das Pendlerpauschale abzüglich Ticketwert wieder absetzbar.

Jahressechstel mit sechs Prozent Lohnsteuer optimieren

Wenn Sie unregelmäßige Bezüge bekommen (z.B. für Überstunden, Nachtarbeit, Schmutz, Erschwernis, Gefahr) oder wenn der Sachbezug nur zwölf Mal verrechnet wird, dann wird das Jahressechstel nicht optimal ausgenutzt.

Tipp: Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit einer steuergünstigen Prämie. Wir berechnen gerne für Sie das verbleibende Jahressechstel, sofern Sie die Überstunden und Zulagen für Dezember bereits abschätzen können.

Tipps für Arbeitnehmer:innen

Werbungskosten bezahlen

Wer Werbungskosten heuer bezahlt, kann sie noch von der Steuer absetzen. Es bieten sich folgende Posten an: Fachliteratur, Aus- und Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen mit allen Nebenkosten, wie Fahrtkosten und Diäten), Umschulungskosten, Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Mitgliedsbeiträge etc.

Tipp: Tätigen Sie Vorauszahlungen. Diese sind dann noch heuer Werbungskosten.

Homeoffice

Wer bis Jahresende insgesamt 100 Homeoffice-Tage geleistet hat, kann entweder die vollen 300 Euro abgabenfrei vom Arbeitgeber bekommen oder die Differenz als Werbungskosten absetzen. Auch die Kosten bis zu 300 Euro für den Arbeitsplatz (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) können abgesetzt werden, wenn zumindest 26 Tage im Homeoffice gearbeitet wurde.

Arbeitnehmerveranlagung 2018 einreichen

Wer Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus 2018 geltend machen möchte, sollte sich beeilen, denn für die Arbeitnehmerveranlagung 2018 ist der 31.12.2023 der letzte Tag zur Einreichung (Postkasten am Finanzamt bzw. Übermittlungszeit FinanzOnline 24:00 Uhr).

Tipp: Wenn es mit der Frist knapp wird, können Sie das Formular L1 Arbeitnehmerveranlagung mit Ihren Grunddaten bis 31.12. abgeben und im Wege der Beschwerde Ihre Werbungskosten nachreichen.

Tipps für alle

Schenkungsmeldung nicht vergessen

Weihnachten ist das Fest des Schenkens. Man zahlt zwar keine Schenkungssteuer mehr, muss aber wertvolle Geschenke dem Finanzamt melden. Nahe Angehörige müssen melden, wenn sie mehr als 50.000 Euro innerhalb eines Jahres schenken. Bei Fremden beträgt die Grenze 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Ausnahme: Wer ein Grundstück schenkt, muss nicht melden.

Das Finanzamt verlangt die Meldung innerhalb von drei Monaten und verpflichtet den Geber und den Nehmer. Wird nicht gemeldet, droht eine Strafe bis zu 10% der Schenkung.

Prämien fürs Bausparen und Zukunftsvorsorge kassieren

Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge können Sie in 2023 bis zu 136,94 Euro an Prämie kassieren (Einzahlung von 3.222,18 Euro). Für Bausparer gibt es maximal 18 Euro (Einzahlung 1.200 Euro pro Jahr).

Tipp: Wenn der Vertrag vor 10 Jahren abgeschlossen wurde, können Sie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kündigen. Fragen Sie Ihren Versicherungsbetreuer, ob eine Kündigung bzw. ein Umstieg auf ein neues Modell für Sie möglich und sinnvoll ist.

Steuerberatung und Kirchenbeitrag bezahlen

An Kirchenbeitrag können Sie bis zu 400 Euro absetzen. Und zwar auch dann, wenn Sie für Partner oder Kinder bezahlen. Steuerberatungskosten sind unbegrenzt absetzbar.

Tipp: Der Kirchenbeitrag wird automatisch ans Finanzamt übermittelt. Sie brauchen keine Zahlungsbestätigung mehr. Prüfen Sie in FinanzOnline, ob die Zahlung mit der Meldung übereinstimmt.

Spenden

Spenden sind bis zu 10% des laufenden Gewinns oder 10% der Einkünfte des laufenden Jahres absetzbar. Der Spendenempfänger muss aber auf der Spendenliste stehen: https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp

Tipp: Spenden werden automatisch ans Finanzamt übermittelt. Dazu braucht die Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum.

Öko-Förderantrag stellen

Ab 2022 kann man einen Pauschalbetrag in Höhe von 800 Euro pro Jahr für thermisch-energetische Sanierung und 400 Euro für Heizkesseltausch absetzen. Voraussetzung ist, dass dafür eine Bundesförderung gewährt wird und dass die Ausgaben nach Abzug der Kosten 4.000 Euro (Sanierung) bzw. 2.000 Euro (Kesseltausch) übersteigen. Die Pauschale kann erstmalig im Jahr der Auszahlung der Förderung und in den weiteren vier Jahren abgesetzt werden. Die Daten werden automatisch an das Finanzamt gemeldet. Tipp: Je rascher der Antrag gestellt wird, desto schneller erfolgt die Auszahlung und die Sonderausgaben-Pauschale.

Außergewöhnliche Belastungen bezahlen

Absetzbar mit Selbstbehalt sind Krankheitskosten (Arzt, Medikamente, Spital, Zahnarzt usw.), Ausgaben für Kur, Alters- und Pflegeheim sowie nicht gedeckte Begräbniskosten.

Ohne Selbstbehalt: Kosten bei Behinderung, bestimmten Krankheiten wie Diabetes, Katastrophenschäden und auswärtiger Berufsausbildung der Kinder.

Das Jahr geht zu Ende

Wir haben die besten Steuerspartipps für Sie zusammengestellt. Wer es detailliert haben will, folgt dem Link zu impuls plus.

Tipps für Unternehmer:innen

Tipps für Arbeitgeber:innen

Tipps für Arbeitnehmer:innen

Steuerausgleich 2018 einreichen.

Tipps für alle

Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.

Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen noch heuer bezahlen.

Paketdienst statt Post – Frist versäumt

Eine Beschwerde in Sachen Steuern gilt als rechtmäßig und -zeitig eingebracht, wenn sie vor Ablauf der Rechtsmittelfrist bei der zuständigen Behörde einlangt oder spätestens am letzten Tag der Frist einem Zustelldienst zur Übermittlung an die Behörde im Sinne des „Postlaufprivilegs“ übergeben wurde. Dieses Privileg steht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG) nur der Österreichischen Post AG zu, weil nur diese aus historischen Gründen für den Postlauf befugt ist. Nachdem die Beschwerde jedoch einem privaten Paketdienst übergeben wurde, langte diese nach Ansicht des BFG nicht fristgerecht bei der Behörde ein und wurde vom BFG als „verspätet eingebracht“ zurückgewiesen.

Vermietung – Steuer 1×1

Die Vermietung von Immobilien kann eine lukrative Einkommensquelle sein, birgt jedoch auch steuerliche Verpflichtungen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Der Vermietungsüberschuss unterliegt der Einkommensteuer. Die erzielten Mieteinnahmen müssen als Teil des Gesamteinkommens versteuert werden.

Werbungskosten

Vermieter können die Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Steuerberatungskosten und Finanzierungszinsen.

Absetzbare Abschreibungen

Abschreibungen (Afa) auf das Gebäude sind ebenfalls absetzbar. Ein Grundanteil von 20 bis 40 %, je nach Lage und Bauart, reduziert jedoch die Afa-Basis. Der Gebäudewert wird über die Nutzungsdauer von zumeist 67 Jahren verteilt. Seit Juli 2020 können neu angeschaffte Immobilien über die ersten zwei Jahre beschleunigt abgeschrieben werden.

Liebhaberei

Bei Anlaufverlusten z.B. durch eine Finanzierung, muss man dem Finanzamt mittels Prognoserechnung nachweisen, dass insgesamt ein Totalüberschuss erzielt wird. Für Eigentumswohnungen hat man dafür 20 Jahre Zeit, bei Zinshäusern sind es 25.

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer bis 35.000 € Nettoumsatz sowie die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten sind unecht USt-befreit. In beiden Fällen kann man unter bestimmten Voraussetzungen in die USt-Pflicht optieren.

Ferienimmobilien

Hier ist die Vermietung steuerlich komplexer, da die Vermietung auch unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb fallen kann. Die Unterscheidung hat Auswirkungen auf die Höhe der Steuern und die Art der Abgaben.

Tipp:

Die steuerlichen Regelungen für Immobilienvermietung sind komplex und situationsabhängig. Professionelle Beratung zahlt sich hier aus.

Jahr 2 ohne kalte Progression

Mit 1.1.2024 werden zum zweiten Mal die wichtigsten Steuerbeträge wie z.B. die Einkommensteuerstufen an die Inflation angepasst. Dadurch entstehen unrunde Beträge, die allerdings die Steuerlast automatisch reduzieren. Nicht leicht zu merken!

Einladung ins Bad-Buffet macht Gartenhilfe anmeldepflichtig

Eine Frau hatte eine fremde Person zu Gartenarbeiten beschäftigt, ohne diese vor Arbeitsantritt anzumelden. Es wurde eine Geldstrafe von 365 € verhängt. Die Frau rechtfertigte sich damit, dass die Arbeiten ein Gefälligkeitsdienst waren, weil man sich seit Jahren kannte und zusammen das vom Freund der Gartenbesitzerin betriebene Bad-Buffet besucht habe. Bei der finanzpolizeilichen Kontrolle gab der Gärtner an, dass er für die Arbeit Essen und Trinken im erwähnten Bad-Buffet erhalten habe. Die Strafe wurde auch durch den VwGH bestätigt, weil vom Vorliegen unentgeltlicher Dienste nicht ausgegangen werden könne. 

30.9.2023 – Jahresabschluss ans Firmenbuch

Die letzten zwei Jahre wurde die Frist von neun auf zwölf Monate verlängert. Jetzt gilt für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2022 wieder der 30.09.2023. Verspätung bringt Zwangsstrafen.

Kapitalerträge erfassen

Einnahmen und Ausgaben von privaten Kapitalerträgen ohne Kapitalertrag­steuer (KESt)-Abzug müssen ab 1.1.2023 aufgezeichnet werden.

Betroffen sind u.a.

Wie muss man aufzeichnen?

Diese Vorgaben sind für Private mit Konto oder Depot im Ausland sowie Wallet-Besitzer schwer zu erfüllen. Es wird sich zeigen, ob hier so heiß gegessen wie gekocht wird. Wir empfehlen jedenfalls alle Transaktionen und Übersichten als PDF herunterzuladen und sieben Jahre aufzubewahren. Die Zusammenstellung kann unseres Erachtens in Excel -Tabellen erfolgen, da die Anschaffung eines Buchhaltungsprogramms dafür nicht zumutbar ist.

Rückerstattung ausländische Mehrwertsteuern

Vorsteuern aus Drittländern können Sie sich bis 30. Juni zurückholen. Achtung: Der Antrag muss am 30.6. eingelangt sein. Bei Vorsteuern aus der EU haben Sie bis 30. September Zeit. Der Antrag funktioniert elektronisch über FinanzOnline. Auch hier gilt: Rechtzeitig wegschicken, damit Sie eine positive Empfangsbestätigung des EU-Landes am 30.9. in Händen halten.

„Störrische Beamtin“: Kritik erlaubt

Nachdem ein wiederaufgenommenes Steuerverfahren nicht zur erwarteten Steuergutschrift von rund 9.000 € geführt hatte, machte ein Steuerzahler seinem Ärger Luft. Gegenüber dem Finanzamt, dem Bundesfinanzgericht und dem Finanzministerium tat er kund, dass er sich „nicht täuschen und betrügen lasse von einer störrischen Finanzbeamtin“. Die Beamtin klagte wegen Unterlassung und Widerrufs der „unrichtigen und grob ehrenrührigen Tatsachenbehauptung über ihre Person“. Sie scheiterte in allen Instanzen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass die Aussagen nicht öffentlich waren, und darüber hinaus sollten die Adressaten von allfälligem Fehlverhalten erfahren. 

Homeoffice absetzen

Selbstständige haben drei Möglichkeiten ihr Homeoffice abzusetzen:

Gilt ab 2022

Echtes oder häusliches Arbeitszimmer

Großes Arbeitsplatz­pauschale

Kleines Arbeitsplatzpauschale

Voraus­setzungen

Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden. Außerdem muss es sich um einen separat begehbaren Raum und nicht um die Büroecke im Wohnzimmer handeln.

Steht zu, wenn keine anderen aktiven Erwerbseinkünfte über 11.000€ jährlich erzielt werden, für die ein Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung benutzt werden kann.

Grenze 2023: 11.693 €

Steht zu, wenn andere aktive Erwerbseinkünfte von mehr als 11.000€ jährlich erzielt werden, und dafür auch ein anderer Arbeitsplatz benutzt werden kann.

Grenze 2023: 11.693 €

Raumkosten

(Strom, Gas, Miete, Gebäude-abschreibung, Zinsen etc.)

tatsächliche Kosten für sämtliche Einrichtung absetzbar

(Belege sammeln!)

Formular E1a Kz 9275

1.200 € pro Jahr 

pauschal absetzbar

Formular E1a Kz 9217

300 € pro Jahr 

pauschal absetzbar

Formular E1a Kz 9215

Ergonomische Büromöbel

(insb. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung)

tatsächliche Kosten absetzbar

(siehe Raumkosten)

Formular E1a Kz 9275

nicht separat absetzbar

300 € pro Jahr als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten (Belege sammeln!)

Formular E1a Kz 9216

Digitales Anlagevermögen, digitale Arbeitsmittel

(Laptop, PC, Bildschirm, Drucker etc.)

tatsächliche Kosten als Abschreibung absetzbar

Sofortabsetzung für GWG bis 800 € (2022) bzw. 1.000€ (2023)

wenn darüber: Verteilung auf Nutzungsdauer (3-4 Jahre)

Privatanteil ausscheiden (z.B. 40 %)

Formular E1a Kz 9130

Laut Gesetz sind weitere Ausgaben und Aufwendungen nicht absetzbar. Experten meinen, dass Arbeitsmittel und sonstige Ausgaben dennoch absetzbar sind, da sich das Abzugsverbot auf Arbeitszimmerkosten beschränkt. Eine Klarstellung bleibt abzuwarten.

Sonstige Ausgaben und Aufwendungen

(Internet, Telefon, Büromaterial etc.)

tatsächliche Kosten absetzbar

wenn Anlagevermögen: siehe digitales Anlagevermögen

wenn laufende Kosten: sofort absetzbar

Privatanteil ausscheiden (z.B. 40 %)

Formular E1a Kz 9230

Pauschalierung

nicht möglich

Kann zusätzlich zur Betriebsausgaben- oder Kleinunternehmerpauschalierung abgesetzt werden.

Promi-Begräbniskosten sind keine außergewöhnliche Belastung.

Die Witwe eines bekannten Fernsehmoderators, Schriftstellers etc. wendete für das Begräbnis rund 18.000 € auf und wollte diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Nachdem dieser Betrag die steuerlich höchstzulässigen Begräbniskosten (aktuell 15.000 €) überstieg, erfolgte durch das Finanzamt eine Kürzung. In der Beschwerde argumentierte die Witwe die höheren Aufwendungen mit dem Prominentenstatus des Verstorbenen. Auch das Bundesfinanzgericht entschied wie das Finanzamt: Dass es sich beim Verstorbenen um einen Prominenten gehandelt hat, bewirkt nicht, dass die Begräbniskosten über das Maß der gewöhnlichen Beerdigungskosten für Normalsterbliche hinaus als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.  

Das Jahr geht zu Ende

Wir haben die besten Steuerspartipps für Sie zusammengestellt.
Voraussetzung: Sie müssen jedenfalls noch heuer aktiv werden.

Tipps für UnternehmerInnen

Tipps für ArbeitgeberInnen

Tipps für ArbeitnehmerInnen

Tipps für alle

1. Jänner 2023 – Der Investitionsfreibetrag (IFB) kehrt nach 20 Jahren zurück

Den IFB gibt es für Investitionen ab dem 1. Jänner 2023. Für abnutzbares begünstigtes Anlagevermögen beträgt er 10 %;
für Öko-Investitionen gebühren sogar 15 % als zusätzlicher Steuerfreibetrag.

31. Oktober 2022 – Leistungs- und Strukturerhebung für 2021

Erfreulich: Die Statistik Austria hat die Leistungs- und Strukturerhebungsbögen an die Rechnungslegung angepasst und gewährt für die Umstellung ein Monat mehr Zeit – nämlich bis 31.10.2022. Eine Fristverlängerung ist außerdem möglich.

Freiwilliges Duschen gehört nicht zur Arbeitszeit

Die Klägerin arbeitete als diplomierte Krankenpflegerin in einer Krankenanstalt und musste Anstaltskleidung tragen, die sie nicht nach Hause mitnehmen durfte. Bevor sie nach Dienstende nach Hause ging, duschte sie sich, wie auch einige Arbeitskollegen und zog danach ihre Privatkleidung an. Für das Duschen wurden jeweils rund 15 Minuten benötigt. Die Krankenpflegerin wollte dies als Arbeitszeit angerechnet haben und zog gegen ihren Dienstgeber vor Gericht. Sie scheiterte in allen Instanzen bis hin zum OGH mit folgender Begründung: Es war die freie Entscheidung der Klägerin, sich nicht gleich anzuziehen und nach Hause zu gehen, sondern noch zu duschen. Somit erfolgte das Duschen ohne Fremdbestimmung. 

Achtung Falle!

Wer vermietet und unter 35.000 pro Jahr bleibt, kann ohne Umsatzsteuer abrechnen. Achtung: Es lauern Fallen!

Falle 1: Alles Unternehmerische gehört zur Umsatzgrenze.

Wer neben der Vermietung noch andere Umsätze etwa als Gewerbetreibender oder freier Dienstnehmer hat, muss zusammenrechnen. Auch eine weitere Wohnung zählt dazu. Einmalig darf die Grenze um 15 % in fünf Jahren überschritten werden. Nicht dazu zählen unecht befreite Umsätze wie Honorare als Arzt oder Geschäftsraumvermietung ohne USt.

Falle 2: Die Grenze bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn.

Ausgaben wie weiterverrechnete Betriebskosten reduzieren den Gewinn, zählen aber zum Umsatz. Nur echte Durchlaufposten wie Vertragsgebühren zählen nicht zur Umsatzgrenze.

Falle 3: Ausländische Vermieter brauchen die Leitung im Inland.

Beschränkt Steuerpflichtige brauchen die wirtschaftliche Leitung (ein Büro) in Österreich, sonst ist keine Kleinunternehmerbegünstigung möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei Ausländern zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Mieter kommen könnte. Zumindest dies wurde nun im Abgabenänderungsgesetz 2022 abgewendet.

Falle 4: Kauf einer Anlegerwohnung

Wer mit USt kauft, zahlt weniger, weil man die Vorsteuer zurück bekommt. Jedoch schwebt das Damoklesschwert der USt-Korrektur die nächsten 20 Jahre über der Wohnung und die Kleinunternehmerbegünstigung oder eine Privatnutzung ist für lange Zeit nicht möglich.

Falle 5: Option in die Umsatz-steuer bindet für fünf Jahre

Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann erst nach fünf Jahren zurück. Achtung: Der Verzicht muss bis 31. Jänner des 6. Jahres beantragt werden, sonst verlängert sich die USt-Pflicht um ein Jahr.

Tipp: Man kann einen weiteren Kleinunternehmer begründen, wenn man gemeinsam oder als Gesellschaft kauft. Wir beraten Sie gerne.

Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses verlängert

Für GmbH-Jahresabschlüsse per 31.12.2021 bleibt nun bis Dezember 2022 Zeit. Der reguläre Termin 30. September wurde Covid-bedingt um drei Monate verlängert.

Fahrtenbuch

Ewiger Streit leicht entschärft … so sieht ein korrektes Fahrtenbuch aus:

Inhalt

Anmerkung

Datum

Wenn in der Überschrift Monat und Jahr stehen, genügt Angabe des Tages.

Fahrtstrecke

  • Tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke inkl. Ausgangs- und Endpunkt,
    Zwischenziele
  • Trennung zwischen beruflichen und privaten Kilometern
  • Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft sinnvoll

Ziel

Name und Adresse der besuchten Kunden / der Veranstaltungen etc.

Zweck

Konkreter Anlass der Reise

Beginn/Ende

Die Uhrzeit ist nur für die Tagesgelder erforderlich.

Dauer

In den Richtlinien wird zwar die Dauer gefordert, andererseits sind Beginn und Ende nicht mehr notwendig. Es ist von einem Redaktionsfehler auszugehen und die Dauer ist ebenfalls nur für die Tagesgelder notwendig.

Papier oder
elektronisch

Die Aufzeichnungen müssen unveränderbar sein. Excel scheidet daher aus. Prüfen Sie Fahrtenbuch-Apps dahingehend. Ansonsten bleibt nur das alte Papier-Fahrtenbuch.

Nachprüfbarkeit

Im Falle einer Überprüfung müssen die Angaben plausibel und nachprüfbar sein (z.B. mit Google Maps).

Andere
Nachweise

Wer wenig fährt, kann auch andere Nachweise für die beruflichen Fahrten bringen wie z.B. Reisekostenabrechnungen oder Kursprogramme.

Muster

  • Wirtschaftskammer: www.wko.at > Suche „Fahrtenbuch“
  • Finanz: findok.bmf.gv.at > Suche „Rz 1405b“
    (ist aber leider unbrauchbar, da im Hochformat und unscharf)

Kilometergeld

(Euro pro km)

  • PKW 0,42 €
  • Mitbeförderung pro Person zusätzlich je km 0,05 €
  • Motorrad 0,24 €
  • Fahrrad und E-Bike bis 1500 km 0,38 €

 

Werbungskosten einer Radiomoderatorin

Eine Moderatorin beantragte für ihre Tätigkeit bei einem Radiosender (Gestaltung von Musiksendungen) in ihrer Steuererklärung abzugsfähige Werbungskosten für Tonträger, Noten, Fachliteratur für Opern- und Konzertbesuche sowie für ein Klavierzimmer. Sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht erkannten diese Werbungskosten nicht an. Nach Ansicht der Behörden wurden diese Aufwendungen auch privat genutzt und sind daher nicht abzugsfähig, weil „gemischt veranlasst“. Interessant ist die Begründung zur Streichung der Opern- und Konzertkarten: Nachdem das Abo zwei Eintrittskarten umfasste, ist klar, dass die Moderatorin diese Konzerte in Begleitung besuchte und somit lag eine private Mitveranlassung vor.

Ausbildung zum Clown sind keine Werbungskosten

Eine Diplom-Sozialbetreuerin ließ sich an einer Clownschule zum Clown ausbilden und wollte die Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend machen. Sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht versagte die steuerliche Anerkennung mit einer eher humorlosen Begründung: Es können die durch diese Ausbildung erworbenen Kenntnisse weder in einem wesentlichen Teil der aktuell ausgeübten Tätigkeit angewandt werden, noch gibt es Hinweise darauf, dass die erworbenen Kenntnisse für eine geplante spätere Einkünfteerzielung verwendbar sind. Somit liegen weder Aus- und Weiterbildungskosten noch Umschulungskosten vor. Es darf aber weiterhin steuerbegünstigt an die „Rote Nasen“ und „Cliniclowns“ gespendet werden.

Papierlose Buchhaltung: Archiv

Zu einem digitalen Workflow gehört auch die elektronische Aufbewahrung.

Belege und Aufzeichnungen können in Papierform, mittels optischer Archivierungssysteme (z.B. Mikrofilm) oder elektronisch gespeichert werden. Dabei kommen die Dokumente auf Datenträger. Voraussetzung: Es muss die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschrift-getreue Wiedergabe innerhalb der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein.

Tipp: Professionelle elektronische Rechnungswesen-Programme mit Archiv garantieren die gesetzlichen Anforderungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Unterlage aufbewahren:

Jahre:

Buchhaltung, Belege, Rechnungen, Lohnverrechnung

7

Umsatzsteuer: Unterlagen Grundstücke

22

Umsatzsteuer: Unterlagen MOSS, EU-OSS, Aufzeichnungen Plattformen

10

COVID-19 Unterstützungen: Investitionsprämie, Kurzarbeitsbeihilfe

10

Personalstamm für Dienstzeugnis

30

Anhängige Verfahren (Finanz, Behörde, Gericht) mind. bis Verfahrensende

2. Mai 2022 – Härtefallfonds Phase 4

Letzte Chance für Anträge aus dem Härtefallfonds für die Monate November, Dezember 2021 und Jänner bis März 2022. Danach sind aktuell keine Härtefall-Zahlungen vorgesehen.

Bonsai-Betreuung als freier Dienstvertrag

Mit einem spannenden Thema hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Mai befasst: Es ging um die Pflege von Bonsai-bäumen und Freiland-Jungpflan-zen mit einer monatlichen Pauschale von 500 €. Es wurden weder Arbeitsort, noch Arbeitszeit oder Vertretungsmöglichkeit vereinbart. Für die Österreichische Gesundheitskasse lag somit ein echtes Dienstverhältnis vor. Das BVwG hat das freie Dienstverhältnis jedoch anerkannt, da im Vertrag die für einen echten Dienstvertrag typischen Regelungen von Arbeitsort und Arbeitszeit fehlten. Auch die Judikatur zu „einfachen manuellen Tätigkeiten“ war für das BVwG aufgrund der Komplexität der Bonsais und des daher notwendigen Fachwissens nicht anwendbar.

31.12.2021 – GmbH-Abschlüsse ans Firmenbuch

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag bis 31.12.2020 (wahrscheinlich sogar bis Stichtag 30.9.2021) gilt noch die verlängerte Frist von zwölf Monaten. Danach tritt wieder die gewohnte Frist von neun Monaten für die Abgabe beim Firmenbuchgericht in Kraft. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Papierlose Buch­haltung: Die Bank

Auch in der Zahlungsabwicklung gilt: Digital spart man Zeit und Geld und vermeidet Fehler.

Zahlungseingänge

Das Ziel: Weg vom Zahlschein! Überzeugen Sie Ihre Kunden vom praktischen Lastschriftverfahren. Der Kunde muss sich nicht um die Zahlung kümmern und Sie müssen Ihrem Geld nicht hinterherlaufen.

Überweisungen

Alle Banken bieten Apps und Desktop-Lösungen an, die ein Abtippen von Zahlungsdaten ersparen sollen. Hier wird z.B. die Rechnung fotografiert und die Software erkennt die relevanten Zahlungsdaten. Das erleichtert das Leben, ist aber fehleranfällig. Der Goldstandard:

Erst eine zeitnahe Verbuchung ermöglicht die Bereitstellung von Überweisungsdaten für den Zahlungsverkehr.

Verbuchung Bankbelege

Vorteil elektronischer Kontoauszug: Abtippen entfällt, geringere Fehlerquote, Zeitersparnis kann für Abstimmungsarbeiten und Optimierung genutzt werden.

Als Standard-Bankfile ist derzeit CAMT.053 im Einsatz. Ein PDF-Auszug kann zur Buchung gehängt werden. Der Kontoinhaber gewährt einen reinen Lesezugriff auf das Bankkonto, um die Daten abrufen zu können. Die Gebühren der Banken sind hier recht unterschiedlich.

Die Entwicklung geht hier in Richtung API (Application Programming Interface = standardisierte Schnittstelle). Der Kontoinhaber gibt diese 90 Tage für die Buchhaltung frei. Der Zugriff erfolgt mit Hilfe der Rechnungswesen-Software dabei automatisch.

30.9.2021 – Abrechnung Investitionsprämie

Die Investitionsprämie muss innerhalb von drei Monaten ab der Inbetriebnahme und Zahlung gemäß Förderzusage abgerechnet werden. Der 30.9. ist der letzte Abrechnungsstichtag für Fertigstellungen am 30.6. – und vereinfachend auch für alle Fertigstellungen davor.

Kundenabwehrdienst Finanzamt?

Seit die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen als Kunden bezeichnet, wäre auch ein Kundenservice wünschenswert. Weit gefehlt: In FinanzOnline gibt es zwar einen Menüpunkt Nachrichten, man kann jedoch nur empfangen, aber keine Nachricht an das Finanzamt senden. Und die Möglichkeit des „Sonstigen Antrags“ muss der Kunde auch erst einmal in FinanzOnline finden. Es gibt eine allgemeine Telefonnummer für ganz Österreich, aber die nutzt offensichtlich ganz Österreich und so kommt es zu langen Wartezeiten. Wer einmal einen zuständigen Mitarbeiter erreicht hat, hat keine Gewissheit, diesen auch beim nächsten Anruf zu erreichen. Offensichtlich will die Finanz lieber mit Steuerberatern kommunizieren, denn für diese wurde eine Telefon-Schnellspur eingerichtet.

E-Rechnungen sparen Kosten

In unserem dritten Teil über die papierlose Buchhaltung widmen wir uns dem Thema Ausgangsrechnung. Hier lässt sich die Digitalisierung besonders leicht umsetzen, da Sie selbst Rechnungsaussteller sind.

1. Schritt: Weg vom Papier

Egal wie Sie Ihre Rechnungen produzieren – ein Ausdruck als PDF statt Papier ist gewiss möglich. Tipp: Vermeiden Sie Rechnungen in Word, da Sie hier keine Formeln verwenden können oder investieren Sie in ein Fakturierungsprogramm. Das zahlt sich bereits ab wenigen Belegen im Monat aus. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl.

Wird die Rechnung dann per E-Mail geschickt, spart man Porto und Posthandling, elektronisches Ablegen spart den physischen Ordner. Wichtig: Achten Sie auf sinnvolle Dateibenennungen (z.B. Rechnungsnummer).

2. Schritt: Mit QR-Code

Wenn Sie Ihrem Rechnungsempfänger eine Freude machen wollen, drucken Sie außerdem einen QR-Code mit den Daten für Überweisung und Buchhaltung mit an.

3. Schritt: E-Rechnung

Eine echte E-Rechnung enthält alle Informationen in einem Datenfile (XML). Da dieses nur für Computer, nicht aber für Menschen angenehm zu lesen ist, kann die XML-Datei mit einem PDF verknüpft werden. Der österreichische Standard der E-Rechnung nennt sich ebinterface, die deutsche Lösung lautet ZUGFeRD. Rechnungen an den Bund und andere öffentliche Verwaltungsstellen müssen als E-Rechnung übermittelt werden.

Automatische Verbuchung

Liegt die Rechnung in irgendeiner Form elektronisch vor, sollte sie auch elek-tronisch verbucht werden. Mit Fakturierungssoftware kann man eine Schnittstelle zur Buchhaltung nutzen. Optimal ist es, wenn neben dem Buchungssatz auch die Rechnung verknüpft wird, damit in der Buchhaltung die Rechnung über das entsprechende Konto gefunden werden kann. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung.

Papierlose Buchhaltung: Eingangsrechnungen

Wer Eingangsrechnungen noch physisch im Büro herumschwirren lässt, sollte über einen papierlosen Workflow nachdenken. Wir zeigen Ihnen wie es geht:

  mit Papier papierlos
Eingang
(per Post, Fax, Email, Download)
Eingangsstempel, Ausdruck bzw. Kopie Rechnungen Scan bzw. Abspeichern
Erfassung Postbuch, ER-Mappe Eingangsrechnungsprogramm
(Datenerkennung mittels QU-Code oder OCR-Erkennung)
Prüfung
(formell und inhaltlich)
Papierrechnung wird verteilt an Prüfer automatische Zuweisung zu Prüfer
Freigabe Warten auf Rückgabe mit Freigabe Freigabe und automatische Weiterleitung
Verbuchung Ordner an Steuerberater Automatische Weiterleitung, Buchungsvorschlag mit KI (Künstliche Intelligenz)
Archivierung Ordner wieder zurück, 7 Jahre Aufbewahrung Automatische Archivierung in elektronischem Archiv
Bezahlung Manuelle Überweisung in Online-Banking Generierung Zahlungsvorschlag für Online-Banking
Verbuchung Zahlung mit der Bank im nächsten Buchungszyklus automatische Rückverbuchung

*** Bei Spalte mit Papier Icon „Blitz“, papierlos mit Icon „Hakerl“ oder ähnlichem ***

Welcher Anbieter? Die eigene Branchensoftware oder Warenwirtschaft deckt oft auch den ER-Bereich mit ab. Auch allgemeine ERP-Systeme beinhalten ER-Module. Sprechen Sie mit uns: Wir beraten Sie gerne betreffend Auswahl und Schnittstellen.

Lattenrost als außergewöhnliche Belastung

Ein Dialysepatient beantragte die Kosten für sein Krankenhaus-Spezialbett als außergewöhnliche Belastung. Während das Finanzamt die Ausgaben nicht berücksichtigte, hatte das Bundesfinanzgericht (BFG) teilweise ein Einsehen. Von den Gesamtkosten von etwa 4.000 € entfielen rund 1.500 € auf den elektrisch verstellbaren Lattenrost. Nur dieser Betrag wurde vom BFG anerkannt, weil eine behindertenspezifische Vorrichtung vorlag. Allerdings wurde der Kostenersatz der Krankenkasse abgezogen und nur der Differenzbetrag gewährt. Die restlichen Kosten stellen nur Vermögensumschichtung (Geld gegen allgemein verwendbares Wirtschaftsgut) dar und sind daher steuerlich nicht zu berücksichtigen.

31.8.2021 – Ende Antragsfrist Fixkostenzuschuss I (FKZ I)

Der FKZ I unterstützt Unternehmen für den Corona-Zeitraum 16.03 – 15.09.2020. Anträge sind bis Ende August 2021 möglich. Für den FKZ 800.000, der den Zeitraum 16.09.2020 – 30.6.2021 abdeckt, endet die Antragsfrist am 31.12.2021. Wir unterstützen Sie gerne.

Papierlose Buchhaltung

Wer dem Papier entsagt, spart Platz, Zeit und Geld. Heute zeigen wir Ihnen, was Digitalisierung insgesamt bringt – ab der nächsten Ausgabe beleuchten wir die einzelnen Belegkreise.

Vorteile

  • Kein Papier: erspart Platz und Büromaterial
  • Zentrale Ablage: Alle Beteiligten können zugreifen (auch im Homeoffice)
  • Digital sortiert: Belegsuche entfällt
  • Tagesaktuell: Buchhaltung liefert aktuelle Zahlen
  • Mahnwesen: Offene-Posten-Liste und Mahnungen sind verknüpft
  • Import Überweisungen ins Online-Banking: Eintippen Zahlungen entfällt

Heraus-forderungen

  • Abläufe müssen umorganisiert und dokumentiert werden, damit keine Belege im Daten-Nirwana verloren gehen.
  • Elektronisches Archiv muss gesetzliche Aufbewahrungspflicht (idR sieben Jahre) erfüllen und bei Betriebsprüfung abrufbar sein.
  • IT muss vor Viren, Hackern und möglichen internen Gefahren geschützt werden (Backup!).

Die goldenen Regeln der papierlosen Buchhaltung

  • Alles, was man elektronisch hereinbekommen kann, wird elektronisch angefordert (zB Bankauszüge, Eingangsrechnungen, Amazon-Abrechnungen).
  • Alles, was man elektronisch produzieren kann, wird elektronisch produziert (zB Ausgangsrechnungen).
  • Der (kleine) Rest in Papierform wird eingescannt (zB Kassabelege).

Sinnvolle Hilfsmittel

  • Dokumentenscanner mit Texterkennung
  • Scan-App (zB für Reisekostenbelege)
  • Zweiter Bildschirm bzw. Laptop plus externer Bildschirm

Umsetzung

Führen Sie die papierlose Buchhaltung mit einem Profi ein. Wir Steuerberater haben eine professionelle Software, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Hier sind unterschiedliche Arten der Zusammenarbeit möglich. Wir beraten Sie gerne zur papierlosen Buchhaltung.

Fristen für Steuererklärung 2020

Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuererklärung 2020: 30.4.2021 in Papierform (ohne Internetzugang),
30.6.2021 über FinanzOnline, bis max. März 2022 bei Abgabe durch Ihren Steuerberater

Arbeitnehmerveranlagung 2020: 30.9.2021 bei Pflichtveranlagung (z.B. zwei Dienstverhältnisse), 31.12.2025 freiwillig.

Fristverlängerungen sind möglich.

WC-Pause auf dem Heimweg

Ein Lehrer einer Polizeischule klagte die Unfallversicherung auf Anerkennung seines Unfalls als Wegunfall im Dienst und auf Gewährung einer Versehrtenrente.

Was war passiert? Der Kläger fuhr nach Dienstende mit seinem Privat-PKW nach Hause, hielt unterwegs in einem Waldstück das Auto an und begab sich einige Meter zur Verrichtung der Notdurft ins Gebüsch. Dabei schlug ihm ein Ast ins linke Auge und er erlitt eine bleibende Verletzung.

Alle Instanzen bis zum OGH wiesen die Klage mit folgender Begründung als unzulässig zurück: Verhaltensweisen, die der Verletzte aus persönlichen (privaten) Gründen gesetzt hat, fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung (zB wie Essen und Trinken, Einkauf von Lebensmitteln, Körperpflege, Schlafen sowie die Verrichtung der Notdurft).

Kein Recht auf Essensbons nach Pensionierung

Ein Pensionist wollte von seinem ehemaligen Dienstgeber weiterhin Essensbons. Er hatte diese 45 Jahre lang im Unternehmen erhalten und klagte nun, weil die Ausgabe von Essensbons aufgrund betrieblicher Übung Inhalt seines Dienstvertrages geworden sei. Der OGH entschied über die Klage endgültig: Der Zweck der Essensbons im aufrechten Dienstverhältnis liegt in der arbeitsökonomischen Essensversorgung der Mitarbeiter und der Verringerung ihres höheren finanziellen Aufwands für arbeitsbedingt außer Haus konsumierte Mahlzeiten.  Dieser Zweck geht jedoch bei pensionierten Arbeitnehmern verloren. Außerdem kann eine freiwillige Sozialleistung nicht als vertraglich geschuldete Gegenleistung für die Arbeitsleistung aufgefasst werden.

28.2.2021 – Antrag Investitionsprämie stellen

Wer die Investitionsprämie von 7 bzw. 14 % der Investitionssumme lukrieren möchte, muss bis 28.2.2021 den Antrag im AWS-Fördermanager stellen. Investitionen bis 20 Mio. € müssen dann bis 28.2.2022 fertiggestellt und bezahlt werden; bis 50 Mio. € gilt der 28.2.2024.

Das Jahr geht zu Ende

Auch im Corona-Jahr 2020 haben wir die besten Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt. Voraussetzung: Sie müssen noch heuer aktiv werden.

Tipps für UnternehmerInnen

  • Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können bis zu 13 % vom Gewinn über 30.000 € zusätzlich absetzen, wenn sie noch heuer investieren (bestimmte Sachgüter und Wertpapiere).

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Investitionen bis 800 € sind sofort absetzbar.

  • Halbjahres-Abschreibung und begünstigte degressive Afa nutzen, wenn bis Jahresende in Betrieb genommen.

  • Kleinunternehmer: Umsatzgrenze von 35.000 € prüfen. Eventuell Lieferungen und Leistungen in 2021 verschieben.

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben vorziehen, Einnahmen verschieben.

  • Registrierkasse: Jahresbeleg nicht vergessen.

  • GSVG-Befreiung beantragen: Kleinstunternehmer zahlen nur 121 € Unfall­versicherung pro Jahr.

Tipps für ArbeitnehmerInnen

  • Jahressechstel prüfen: Bei unregelmäßigen Bezügen oder Sachbezügen kann eine Dienstnehmer-Prämie (teilweise) mit 6 % besteuert werden.

  • Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:

    • 3.000 € Covid-19-Prämie

    • 186 € Weihnachts-Sachgeschenke

    • 365 € für Weihnachts(-online)-feier

    • 1.000 € Zuschuss zu Kinderbetreuung

    • 186 € Jubiläums-Sachgeschenke

    • 20 % bzw. 1.000 € Mitarbeiterrabatt

    • 300 € Zukunftssicherung

  • Arbeitnehmerveranlagung: Steuerausgleich für 2015 einreichen.

Tipps für alle

  • Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.

  • SV-Rückerstattungsantrag: Für im Jahr 2017 Mehrfachversicherte

  • Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen: Ausgaben noch heuer bezahlen.

Dialekt nicht verstanden – weniger Schadenersatz

Ein Wiener war bei einem Polterabend in einem Tiroler Lokal auf dem Weg zum WC eine Stiege hinuntergestürzt – nicht mehr ganz nüchtern. Dieser Weg zum WC wurde ihm in breiter Tiroler Mundart erklärt. Statt ins Obergeschoß ging der Mann über eine massiv abgetretene und verschlissene Holzstiege, wo er bald im Dunkeln zu Sturz kam.

Obwohl diese Stiege eine Gefahr darstellte, die mit einer Beleuchtung und einem Geländer zu beheben gewesen wäre, wäre es laut OGH dem  Wiener trotz seiner Alkoholisierung zumutbar gewesen, sich rückzuversichern, ob er auf dem richtigen Weg sei. Somit hat der Lokalbesitzer dem Mann nur zwei Drittel seines erlittenen Schadens zu ersetzen.

Verein: Satzungscheck

Soll ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Verein steuerlich begünstigt sein, müssen die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung entsprechen. Viele Musterstatuten entsprechen lediglich den Vorschriften des Vereinsgesetzes.

Tipp: Regelmäßig die relevanten Passagen der eigenen Statuten anhand der Finanz-Musterstatuten (im Anhang unter RZ 867 in den Vereinsrichtlinien) prüfen. Durch nicht gewartete Satzungen riskiert man einen rückwirkenden Verlust der steuerlichen Begünstigungen und damit hohe Steuernachzahlungen.

 

Passage  in der Satzung

Allgemein

nicht auf Gewinn gerichtet

 

Ist wortwörtlich anzuführen; keine Ausrichtung auf Gewinnerzielung zur Verteilung an die Mitglieder; keine Gewinnerzielung als Selbstzweck (Anhäufung von Vermögen)

Vereinszweck

Abstrakte Formulierung  der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke, die in der Bundesabgabenordnung (BAO) genannt sind; auch nichtbegünstigte Zwecke anführen, jedoch auf deren untergeordneten Zweck hinweisen

Ideelle Mittel

Konkrete Tätigkeiten, die der Verein ausführt um den Vereinszweck zu erfüllen; jede Aktivität der Organisation muss hier angeführt werden – Verein darf nur tun, was hier angeführt ist; Tipp: weit fassen, auch wenn Tätigkeit vorerst nicht ausgeführt wird

Zweck/Mittel-Vermischung

Konkrete Tätigkeiten dürfen keinesfalls beim Vereinszweck angeführt werden

Materielle Mittel

Vollständige Aufzählung der Finanzierungsquellen des Vereins – alle Vermögenszugänge müssen in der Satzung abgebildet sein

Auflösungsbestimmungen

Im Fall der Auflösung oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks ist das verbleibende Vermögen für begünstigte Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO zu verwenden

30. September – Letzte Chance für Herabsetzung der Vorauszahlungen 2020

Wer 2020 mit geringeren Einkünften rechnet, kann noch bis 30.9.2020 die aktuellen Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen herabsetzen lassen. Wer von Corona betroffen ist, kann sich heuer ausnahmsweise bis 31. Oktober dafür Zeit lassen. Bereits bezahlte zu hohe Vorauszahlungen kann man rückzahlen lassen. Auch eine Reduktion auf null ist möglich, wenn z.B. mit einem Verlust zu rechnen ist.

Aufwendungen für Umschulung sind Werbungskosten

Die Beschwerdeführerin erzielte Einkünfte als technische Angestellte und beantragte die Anerkennung von Werbungskosten für ein Bachelorstudium im Bereich Gesundheitsmanagement.Das Finanzamt verweigerte. Sie hätte ihr Studium im Alter von 52 Jahren begonnen und ihr Arbeitsplatz sei nicht gefährdet.

Das Bundesfinanzgericht bejahte die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das Studium und begründete dies damit, dass Kosten für Umschulungsmaßnahmen auch bei über Fünfzigjährigen als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Wille nachvollziehbar ist, daraus auch in Zukunft Einkünfte zu erzielen. Dies ergibt sich etwa aus Einhalten der Regelstudienzeit oder durch Praktika.

Wichtiger Steuertermin

30. Juni 2020: Für Vorsteuererstattungsanträge in Drittländer muss der Antrag in Papierform gestellt werden.
Jener für das Jahr 2019 muss bis 30. Juni 2020 mit einer Unternehmerbescheinigung U70 eingelangt sein (Fallfrist!).
Für Vorsteuererstattungen in der EU gilt die Frist bis 30. September 2020.

Übersicht über geänderte Fristen iVm COVID-19

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es eine Reihe von Erleichterungen bei Fristen – zeitlich begrenzt für das Jahr 2020. Sie haben mehr Zeit beim Erstellen und Abgeben der Jahresabschlüsse, falls nötig auch im Insolvenzfall.

Generell wurden alle Fristen, deren fristauslösendes Ereignis in die Zeit nach dem 16.3.2020 fällt oder die bis dahin noch nicht abgelaufen waren, bis zum 30.4.2020 unterbrochen. Die Fristen beginnen mit 1.5.2020 neu zu laufen.

Abgabe/Frist

Allgemein

Spezialregelung 2020

UVA, ZM, KESt-Anmeldungen, WiEReG-
Meldungen etc.

Allgemeine Fristen zur Abgabe gelten weiterhin

Keine Verspätungs­zuschläge falls spätere Meldung

Steuererklärungen 2018

30.04.2019 (Abgabe in Papier)

30.06.2019 (Abgabe via Finanzonline)

31.03.2020 (Quotenregelung Steuerberater)

Frist für alle noch offene 2018er Erklärungen ist der

31.08.2020

Steuererklärungen 2019

30.04.2020 (Papier-Abgabe)

30.06.2020 (Abgabe via Finanzonline)

31.03.2021 (Quotenregelung Steuerberater)

31.08.2020 (Abgabe Papier oder Finanzonline)

31.03.2021 (Quotenregelung Steuerberater)

Erstellung
Jahresabschluss *)

5 Monate ab Bilanzstichtag

z.B. Bilanzstichtag 31.12.2019
31.05.2020

9 Monate ab Bilanzstichtag

z.B. Bilanzstichtag 31.12.2019 30.09.2020

Einreichung Jahresabschluss beim Firmenbuch *)

9 Monate ab Bilanzstichtag

z.B. Bilanzstichtag 31.12.2019
30.09.2020

12 Monate ab Bilanzstichtag

z.B. Bilanzstichtag 31.12.2019 31.12.2020

Antrag auf Insolvenzeröffnung

60 Tage nach Eintritt der
Zahlungsunfähigkeit

120 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit

*) gilt für Bilanzstichtage zwischen 1.10.2019 und. 31.7.2020

Fristen für Steuererklärung 2019

Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuererklärung 2019: 30.4.2020 in Papierform (ohne Internetzugang),
30.6.2020 über FinanzOnline, bis max. März 2021 bei Abgabe durch Ihren Steuerberater

Arbeitnehmerveranlagung 2019: 30.9.2020 bei Pflichtveranlagung (z.B. zwei Dienstverhältnisse), 31.12.2024 freiwillig.

Mehr Freibeträge für Behinderte

Menschen mit Behinderung können einen Behindertenfreibetrag steuerlich absetzen. Dieser wurde nun deutlich angehoben und gilt bereits für das Steuerjahr 2019.

Freibetrag

Ab einer mindestens 25%igen Behinderung kann man entweder die tatsächlichen Krankheitskosten mit den gesammelten Belegen oder die pauschalen Freibeträge bei der Steuererklärung geltend machen. Wer ganzjährig Pflegegeld bezieht, kann nicht den Freibetrag sondern nur die tatsächlichen Ausgaben absetzen.

Behindertenfreibetrag

bis 2018

ab 2019

25% bis 34%

75 €

124 €

35% bis 44%

99 €

164 €

45% bis 54%

243 €

401 €

55% bis 64%

294 €

486 €

65% bis 74%

363 €

599 €

75% bis 84%

435 €

718 €

85% bis 94%

507 €

837 €

ab 95%

726 €

1.198 €

Sonstige Kosten

Zusätzlich gibt es noch Pauschalen für Diätverpflegung und Transportkosten bei Gehbehinderung. Auch hier wird eine Anhebung erwartet. Die Kosten für unregelmäßig anfallende Hilfsmittel und Heilbehandlungen können zusätzlich abgesetzt werden.

Tatsächliche Kosten

Anstelle des Freibetrages kann man die tatsächlichen Ausgaben absetzen (z.B. Kosten für Pflegeheim). Davon müssen das Pflegegeld und bei auswärtiger Pflege eine Haushaltsersparnis von 156,96€ monatlich abgezogen werden.

Familie

Ausgaben für Behinderung können auch für Kinder und (Ehe-)Partner mit Einkommen bis 6.000€ pro Jahr abgesetzt werden.

 

 

Pendlerpauschale: Auslandsabkürzer zumutbar

Ein Dienstnehmer beantragte das „große Pendlerpauschale“ über 60km. Das Finanzamt anerkannte laut Pendlerrechner nur jenes bis 60km. Der Unterschied bei den Kilometern lag darin, dass laut Pendlerrechner ein Teil der Wegstrecke über ungarisches Staatsgebiet führt. Der Argumentation des Dienstnehmers, dass bei einem Unfall ausländische Gerichte zuständig sind, die Straßen in einem schlechten Bauzustand sind und im Winter eine schlechte Schneeräumung erfolgt, wurde weder vom Finanzamt noch vom Bundesfinanzgericht gefolgt. Die Begründung der Behörden: Das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners ist grundsätzlich verpflichtend als Entscheidungsgrundlage für das Pendlerpauschale.

1. Jänner 2020 – Verpflichtende elektronische Zustellung

Private können, Unternehmen müssen ab 1.1.2020 behördliche Schriftstücke elektronisch empfangen.
Davon befreit sind nur USt-Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Internetanschluss.
Setzen Sie rechtzeitig Maßnahmen – wir unterstützen Sie gerne.

Steuertipps zum Jahresende

Wir haben die besten Steuerspartipps für Sie. Voraussetzung: Sie müssen noch heuer aktiv werden.

Tipps für UnternehmerInnen

  • Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können bis zu 13 % vom Gewinn
    über 30.000 € zusätzlich absetzen, wenn sie noch heuer investieren
    (bestimmte Sachgüter und Wertpapiere).
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: bis 400 € noch heuer kaufen. Bis 800 €
    besser ins nächste (Wirtschafts-)Jahr beginnend in 2020 verschieben.
  • Halbjahres-Abschreibung: Achten Sie auf das Inbetriebnahme-Datum.
  • Kleinunternehmer: Umsatzgrenze von 30.000 € prüfen. Eventuell Lieferungen und Leistungen in 2020 verschieben. Grenze ab 2020: 35.000 €.
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben vorziehen, Einnahmen verschieben.
  • Registrierkasse: Jahresbeleg nicht vergessen.
  • GSVG-Befreiung beantragen: Kleinstunternehmer zahlen nur 117 € Unfall­versicherung pro Jahr.

Tipps für ArbeitnehmerInnen

  • Jahressechstel prüfen: Bei unregelmäßigen Bezügen oder Sachbezügen kann eine Dienstnehmer-Prämie (teilweise) mit 6 % besteuert werden.
  • Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:
    • 186 € Weihnachts-Sachgeschenke
    • 365 € für Weihnachtsfeier
    • 1.000 € Zuschuss zu Kinderbetreuung
    • 186 € Jubiläums-Sachgeschenke
    • 20 % bzw. 1.000 € Mitarbeiterrabatt
    • 300 € Zukunftssicherung
  • Arbeitnehmerveranlagung: Steuerausgleich für 2014 einreichen.

Tipps für alle

  • Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.
  • SV-Rückerstattungsantrag: Für im Jahr 2016 Mehrfachversicherte
  • Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen:
    Ausgaben noch heuer bezahlen.

Sportler: Aufwendungen für erhöhte Kalorienzufuhr nicht absetzbar

Ein Profiradrennfahrer beantragte die Absetzbarkeit von „legal leistungssteigerndem“ Spezialkaffee. Begründung: Für die körperliche Voraussetzung zur Ausübung des Radrennsportes ist mindestens die doppelte Kalorienzufuhr erforderlich. Damit konnte der Sportler zwar das Bundesfinanzgericht überzeugen, nicht jedoch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Der VwGH kam zur Ansicht, dass die Kontrolle des menschlichen Stoffwechsels ebenso wie die Aufnahme der erforderlichen Nahrung und Flüssigkeit der privaten Lebensführung zuzurechnen ist, selbst wenn mit der Berufsausübung ein überdurchschnittlicher Energieverbrauch verbunden sein sollte.

31.12.2019 – Letzte Chance für Steuerausgleich 2014

Verzichten Sie nicht auf die Steuergutschrift und machen Sie Wer­bungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Be­las­tungen aus 2014 noch bis Jahresende geltend. Am besten über FinanzOnline. Warten Sie nicht auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese gibt es erst ab dem Jahr 2016.

Pauschalierungen sparen Zeit und Geld

Keine Belege? Keine Ausgaben? Dann ist wahrscheinlich eine Pauschalierung
für Sie interessant. Wir geben einen Überblick:

Basispauschalierung

GewerbePauschalierungen

Weitere Ausgabenpauschalierungen

Pauschalen für Arbeitnehmer

Menschenrecht auf Rauchpause?

Ab November 2019 ist Rauchen an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke verabreicht oder konsumiert werden. Wie schaut es aber mit dem „betrieblichen“ Rauchen aus bzw. haben Dienstnehmer einen Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Rauchpausen?

Ein „Menschenrecht auf Rauchpausen“ gibt es nicht, egal ob bezahlt oder unbezahlt. Werden Rauchpausen vom Dienstgeber bloß geduldet, ohne dass ein konkreter Rahmen für die Pause vorgegeben ist, liegt auch keine taugliche Basis für eine Betriebsübung vor und kann für die Zukunft einseitig verboten werden. Daher sollten Rauchpausen oder deren Verbote schriftlich vereinbart werden.

Falscher Vater zahlte Unterhalt – Prozesskosten nicht absetzbar

Herr A erfuhr, dass er der leibliche Vater eines Sohnes ist für den aber Herr B zwölf Jahre lang Kindesunterhalt bezahlt hatte.

B klagte von A den bezahlten Unterhalt vor Gericht erfolgreich ein. A wurde zum Ersatz von fast 30.000 € verpflichtet. Nun wollte A die hohen Prozesskosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt ließ dies aber nicht zu: Gemäß § 34 Einkommensteuergesetz müssen außergewöhnliche Belastungen zwangsläufig erwachsen, außergewöhnlich sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Laut Verwaltungsgerichtshof liegt jedoch keine Zwangsläufigkeit vor, wenn ein Prozess die Folge eines freiwilligen Verhaltens ist. A blieb somit auf den Prozess- und Anwaltskosten sitzen.

30. September – ein Tag mit wichtigen Fristen

Abgabetermin für die Arbeitnehmerveranlagung bei zwei Dienstverhältnissen, die meisten GmbH-Bilanzen, EU-Mehrwertsteuer-Erstattungen und steuerliche Herabsetzungsanträge für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Finanzzinsen für Ertragsteuer-Rück-stände beginnen zu laufen – mit 1,38% p.a. auf niedrigem Niveau.

Nicht vergessen: Schenkung melden

Wer ein wertvolles Geschenk bekommt, kann sich freuen. Aber: Schenkungs-meldung nicht vergessen! Sie ist kostenlos und beweist, woher das Geld kommt.

Schenkung

Betroffen sind Schenkungen seit 1.8.2008 für alle in Österreich Ansässigen.

Gilt für Schenkungen von Kapital (Geld, Wertpapiere etc.), Unternehmens(anteilen) und Sachvermögen

(bewegliches Vermögen, Rechte etc.)

Betragsgrenzen

Angehörige (siehe Formular Schenk 1): 50.000 € innerhalb eines Jahres

Nichtangehörige: 15.000 € innerhalb von fünf Jahren

Angehörige Ehegatten (auch geschieden), Eltern, (Ur-)Großeltern, Kinder, (Ur-)enkel, Geschwister, Tante, Onkel, Nichte, Neffe, Cousine, Cousin, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten, Ehegatte der Geschwister), Wahleltern und Wahlkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder, Lebensgefährten (auch bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft) sowie Kinder und Enkel eines Lebensgefährten im Verhältnis zum anderen Lebensgefährten.
Ausnahmen

Keine Meldepflicht für:

  • übliche Gelegenheitsgeschenke unter 1.000 € und Hausrat
  • Schenkungen unter Ehegatten zur Schaffung einer dringenden Wohnstätte (für max. 150 m² Wohnnutzfläche)
  • Zuwendungen von körperlich beweglichen Sachen und Geldforderungen an Kirchen, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen
  • Gewinn aus Preisausschreiben, Gewinnspielen
  • unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallende Zuwendungen
  • Grundstücke
Meldung
  • innerhalb von drei Monaten ab Schenkung
    bzw. erstmaligem Überschreiten der Wertgrenzen
  • auf Formular Schenk 1
  • grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline,
    bei Unzumutbarkeit in Papierform
  • kann bei jedem Finanzamt (außer Gebührenfinanzamt) eingebracht werden
Meldung nicht gemacht?

10 % des Geschenkwertes als Geldstrafe,

strafbefreiende Selbstanzeige ist nur ein Jahr ab Ende der Meldepflicht möglich

 

Wohnmobil ist weder PKW noch LKW

Kann für ein betrieblich genutztes Wohnmobil die Vorsteuer abgezogen werden? Finanzamt und Bundesfinanzgericht sagten „nein“, weil nach deren Ansicht ein Wohnmobil wie ein Pkw oder Kombi ohne Vorsteuerabzug einzustufen ist. Der Verwaltungsgerichtshof kam allerdings zum Ergebnis, dass diese strittige (laut Fachliteratur sogar skurrile) Frage irrelevant ist: Wohnmobile sind nämlich Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind, während ein Pkw oder ein Kombi ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen oder von Gütern dienen. Nachdem in diesem Fall unstrittig eine unternehmerische Nutzung von mindestens 10 % vorlag, steht der Vorsteuerabzug zu.

30. April bzw. 30. Juni: Steuererklärungen 2018

Wer über keinen Internetzugang verfügt, muss die Steuerformulare 2018 (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) bis 30. April 2019 abgeben. Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline haben Sie bis 30. Juni 2019 Zeit. Mit Ihrem Steuerberater wird die Frist bis maximal März 2020 verlängert.

Homeoffice: Was ist absetzbar?

Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers – neudeutsch Homeoffice – hat der Finanz schon immer Unbehagen bereitet.

Raumkosten

Dazu zählen anteilige Miete oder Abschreibung, Energie, Instandhaltung, Zinsen etc. Diese Kosten werden von der Finanz als Kosten des „Arbeitszimmers im Wohnungsverband“ angesehen. Eigener Eingang: Wenn das Arbeitszimmer von der Privatwohnung getrennt ist, reicht für die Absetzbarkeit die berufliche oder betriebliche Notwendigkeit und ausschließlich berufliche Nutzung. Gemeinsamer Hauseingang: Wenn das Arbeitszimmer Teil der Wohnung ist, muss es den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden. Gute Chancen haben Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponist, Bildhauer, Teleworker, Heimarbeiter, Heimbuchhalter u.Ä.; schlecht sieht es aus für Lehrer, Richter, Politiker, Dirigenten etc. Außerdem akzeptiert die Finanz nur einen separat begehbaren Raum.

Computer, Drucker, Scanner, Fax, Internet, Computertisch

Diese sind typische Arbeitsmittel, die bei beruflicher bzw. betrieblicher Nutzung immer absetzbar sind. Da hier eine Trennung von privat und beruflich schwer möglich ist, muss man einen Privatanteil von pauschal 40 % ausscheiden. Einen niedrigeren Privatanteil muss man begründen. EDV-Ausstattung bis 400 € kann man sofort absetzen, teurere Anschaffungen sind auf drei Jahre zu verteilen. Dienstnehmer können Computer und Co absetzen, wenn der Arbeitgeber diese Gegenstände für das Homeoffice nicht zur Verfügung stellt.

Möbel

Wird das Arbeitszimmer als solches von der Finanz anerkannt, kann man auch die darin befindlichen Möbel verteilt auf 5-10 Jahre absetzen.

1. Jänner 2019 – monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

Was bisher nur jährlich zu melden war, verlangt die Krankenkasse nun monatlich. Sie stellt damit die Lohnverrechnung vor eine große Herausforderung. Im Gegenzug wird die Dienstnehmer-Anmeldung entrümpelt, sodass eine Anmeldung vor Dienstantritt genügt.

Tipps und Tricks zum Freibetragsbescheid

Regelmäßig anfallende Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können schon vor der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden.

Dazu stellt das Finanzamt einen Freibetragsbescheid und eine „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ aus. Wenn Sie Ihrem Dienstgeber diese Mitteilung überreichen, zieht er von vornherein weniger Lohnsteuer ab. Der Freibetragsbescheid wird mit dem Steuerbescheid erstellt und gilt für das zweitfolgende Jahr. Beispiel: Mit dem Einkommensteuerbescheid 2017 kommt gleichzeitig der Freibetragsbescheid für 2019. Für Beträge unter 90 € pro Jahr wird kein Freibetragsbescheid ausgestellt.

Nur bestimmte Kosten werden miteinbezogen

Im Freibetrag sind auch nur jene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, die der Arbeitgeber nicht ohnehin schon abzieht oder abziehen könnte. Das können beispielsweise sein: Fachliteratur, Reisekosten, die der Dienstgeber nicht bezahlt, diverse Versicherungen als Sonderausgaben oder auch Kinderbetreuungskosten.

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung

Wie viel vom Freibetrag letztendlich bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde, erfährt das Finanzamt über den Jahreslohnzettel L16. Da die Finanz aber nicht weiß, wie und ob die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen mit dem Freibetrag übereinstimmen, werden Sie in jedem Fall aufgefordert, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Sollten die tatsächlichen Kosten niedriger sein als der Freibetrag, winkt eine Steuernachzahlung! Tipp: Im Zweifel die Mitteilung dem Arbeitgeber nicht vorlegen oder einen niedrigeren Betrag nennen. 

Ein Freibetrag kann auch losgelöst von einer Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, wenn zusätzliche Werbungskosten von mindestens 900 € pro Jahr oder Katastrophenschäden glaubhaft gemacht werden. Der Antrag erfolgt auf dem Formular L54.

Dartpfeile auf Cheffoto: fristlose Entlassung?

Grundsätzlich stellt das Werfen von Dartpfeilen auf das Foto des Chefs eine Pflichtverletzung dar, die objektiv geeignet ist, gegenüber dem Vorgesetzten ehrverletzend zu wirken. Der dartspielende Mitarbeiter wurde daher fristlos entlassen. Das Oberlandesgericht sah das anders. Es kommt auch auf die Umstände an: Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Foto eines nicht direkt Vorgesetzten. Außerdem fand das Bewerfen in einem Dienstzimmer statt, das fast nur vom betroffenen Dienstnehmer benutzt wurde. Eine Versetzung kurz zuvor erklärt den Groll des Arbeitnehmers. Fazit: Das Verhalten des Mitarbeiters ist gerade noch entschuldbar. Weiterbeschäftigung ist zumutbar – es gibt keinen Entlassungsgrund.

31.12.2018 – Letzte Chance für Steuerausgleich 2013

Verzichten Sie nicht auf die Steuergutschrift und machen Sie Wer­bungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Be­las­tungen aus 2013 noch bis Jahresende geltend. Am besten über FinanzOnline. Warten Sie nicht auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese gibt es erst ab dem Jahr 2016.

Schrotkugel im Gulasch führte zu Dienstunfall

Hirschgulasch wird normalerweise mit Wacholder, Lorbeer, Thymian und Majoran gewürzt. In keinem Rezept steht, dass auch Schrotkugeln Zutaten sind. Deshalb hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein Dienstunfall vorliegen kann, wenn eine Polizeibeamtin während einer dienstlichen Weihnachtsfeier in ihrem Hirschgulasch auf eine Schrotkugel beißt. Als Konsequenz muss der Dienstgeber jedenfalls dann für die Kosten der Behandlung abgesplitterter Zähne aufkommen, wenn das Abendessen Programmbestandteil der dienstlichen Veranstaltung war. Für künftige Betriebsfeiern sollten sich Dienstgeber bei der Menüauswahl auf weniger gefährliche Speisen festlegen.

Steuersparen für Studenten

Die wichtigsten Steuertipps für Studenten und deren Eltern.

Keine Studiengebühren

Wer innerhalb der vorgeschriebenen Semesteranzahl plus zwei Semester studiert, muss keine Studiengebühren bezahlen. Befreit waren bis 30.6.2018 trotz längerer Studiendauer auch erwerbstätige Studenten, wenn ihr Jahreseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 5.959,80 € (Wert 2017) lag. Eine Verlängerung dieser Befreiung ist derzeit unklar.

Lohnsteuer retour

Wer als echter Dienstnehmer jobbt, kann über den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) die Lohnsteuer zurückbekommen. Bei einem Einkommen bis 12.000 € bekommt man die gesamte bezahlte Lohnsteuer retour. Verdient man so wenig, dass man keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, bekommt man bis zu 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch maximal 400 € zurück. In den meisten Fällen muss man sich nicht einmal um die Steuergutschrift kümmern, da das Finanzamt im Folgejahr antragslos veranlagt. 

Auch Eltern können was absetzen

Solange man für das Kind Familienbeihilfe bekommt, kann man bis 2018 den Kinderfreibetrag geltend machen. Ab 2019 gibt es 500 € pro Kind und Jahr als Familienbonus Plus. Bei einem Studienort über 80 km vom Wohnort entfernt können Eltern 110 € pro Monat als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Freiwillige Versicherung

Studierende Kinder können ohne Zusatzbeiträge bei den Eltern krankenversichert bleiben. Allerdings nur bei entsprechendem Erfolg und bis max. 27 Jahre. Wer geringfügig als echter oder freier Dienstnehmer arbeitet, kann sich bei der Gebietskrankenkasse um 61,83 € pro Monat kranken- und pensionsversichern.

Pauschale Ausgaben für Selbstständige und freie Dienstnehmer

Wer als freier Dienstnehmer oder mit Werkvertrag arbeitet, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Jahreseinkommen über 11.000 € liegt. Ohne konkrete Ausgaben kann man
6 bzw. 12 % als Betriebsausgabenpauschale absetzen. Umsatzsteuerfrei bleibt man bis 30.000 € Jahresumsatz.

Kosten des Studiums absetzen

Sammeln Sie Rechnungen! Ausgaben für das Studium können als Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungskosten abgesetzt werden.

Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe

Achtung: Jahresgrenze von 10.000 €. 

DSGVO: Die 12 Schritte

Wer noch nicht DSGVO-fit ist, findet hier einen 12-Schritte-Plan als roten Faden:

  1. Unterstützung aus dem Management sichern
    DSGVO ist Chefsache.
  2. Datenschutzbeauftragten ernennen und Zuständigkeiten klären
    In vielen Fällen aber nicht notwendig.
  3. Ersten Überblick verschaffen
    Wie geht man aktuell mit personenbezogenen Daten um?
  4. Ziele des Datenschutzmanagements in Unternehmensrichtlinie definieren
    Will man 100 % Datenschutz-Compliance oder reicht es einem vielmehr aus, so rechtskonform zu sein, dass sich niemand beschweren wird?
  5. Passende IT-Tools für das Datenschutz-Management auswählen
    Es gibt spezielle Software um z.B. das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Wird oft auch von der eigenen Branchensoftware abgedeckt. In vielen Fällen reicht aber die Word-Vorlage der Interessensvertretungen.
  6. Informationen über alle Datenverarbeitungsprozesse erheben
    Welche Daten werden für welche Zwecke verarbeitet, wie lange aufbewahrt, an wen übermittelt, auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet?
  7. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
    Es gibt bei vielen Interessensvertretungen Vorlagen (z.B. WKO).
  8. Rechtmäßigkeit der Verarbeitungstätigkeiten absichern
    Darf ich das, was ich hier tue, denn überhaupt? Datenschutzerklärung erstellen und Vertrag mit Auftragsverarbeitern abschließen. Wenn notwendig, Zustimmung einholen.
  9. Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen
    Nur bei datenschutzrechtlich hohem Risiko notwendig.
  10. Datenschutzrelevante Unternehmensrichtlinien erstellen
    Richtlinie zum Umgang mit personenbezogenen Daten, Informationssicherheit, Reaktion auf Zwischenfälle, etc.
  11. Konzept für unternehmensinterne Informationsmaßnahmen und Schulungen erstellen
    Wen wie oft schulen?
  12. Datenschutz im täglichen Betrieb aufrechterhalten
    Regelmäßig schulen, interne Audits, Richtlinien überprüfen, Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren.

Tipp:
Erklärvideo von RA Dr. Lukas Feiler

www.digitalwave.at
> Suchbegriff: 12 Schritte

Discjockey darf seine CDs nicht absetzen

Ein als Discjockey tätiger Dienstnehmer wollte die von ihm gekauften Tonträger (CDs etc.) als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Der DJ argumentierte, dass er ein elektronischer Musiker sei, die Tonträger auf Veranstaltungen abspiele und damit sein Einkommen erziele. Der Fall landete beim Bundesfinanzgericht (BFG) und dieses hat jüngst wieder entschieden, dass solche Kosten dem Abzugsverbot des § 20 Einkommensteuergesetzes unterliegen. Begründung: Nach herrschender Rechtsauffassung betreffen Tonträger die private Lebensführung, mögen sie auch Inspiration für die Berufstätigkeit bringen. Frei übersetzt: Die CDs können ja auch privat gehört werden, daher finden sie steuerlich keine Berücksichtigung.

1. Juli 2018 – Arbeitslosenbeitrag sinkt für Niedrigverdiener

Niedrigverdiener haben bis zu einem Brutto-Monatsentgelt von 1.696 € einen reduzierten Arbeitslosenbeitrag bezahlt. Diese Grenze wird nun auf 1.948 € angehoben. Das soll eine Entlastung von rund 300 € pro Jahr bringen. Arbeitgeber zahlen aber weiterhin 3 %.

25. Mai – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ist Ihr Unternehmen oder Ihr Verein bereits DSGVO-fit? Wer sich noch nicht mit dem Thema Datenschutz befasst hat, sollte das rasch nachholen, denn bei Missachtung drohen hohe Strafen. Tipp: Checkliste DSGVO auf www.wko.at

KFZ Nutzungsvereinbarung

Mitarbeiter dürfen Firmenfahrzeuge oft auch privat nutzen.
Tipp: eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit den folgenden Punkten:

Fahrzeugwahl

Fahrzeugtyp oder Tausch auch auf ein ähnliches bzw. gleichwertiges Fahrzeug legt der Arbeitgeber fest.

Ausmaß der
Privatnutzung

Höchstgrenze für Privatkilometer und Regelung hinsichtlich Auslandsfahrten.

Nutzung durch Dritte

Die Nutzung durch Familienangehörige kann bei Einhaltung der übrigen Bedingungen genehmigt werden.

Führung eines steuer­lichen Fahrtenbuches

Mitarbeiter vertraglich dazu verpflichten; separate Anweisung und regelmäßige Kontrolle wichtig.

Widerruf der
Privatnutzung

Vertraglich festlegen! Der Arbeitgeber kann dann bei Vorliegen von sachlichen Gründen (zB Dienstfreistellung, Veränderung der Tätigkeit, Karenz, Führerscheinentzug) die Herausgabe und Rückstellung des Fahrzeuges verlangen. Achtung: Auch bei zulässigem Entzug kann finanzieller Ersatz durch den Dienstgeber anfallen.

Was ist, wenn eine solche Klausel fehlt?

Widerruf nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich.

Sorgfaltspflicht,
Wartungspflicht

Mitarbeiter trifft die notwendigen Maßnahmen in Absprache und auf Kosten des Dienstgebers; Kostentragung (Betriebskosten und Parkgebühren) für Privatfahrten regeln.

Sachbezug für
private Nutzung

Hinweis auf Dienstvertrag

Meldepflichten und Verhaltensregeln

Bei Unfällen und Entzug des Führerscheins sofortige Meldepflicht; Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, Inbetriebnahme nur im fahrtauglichen Zustand; Rauchverbot im Auto.

Haftung für Schäden

Bei Unfall während Privatfahrt ist der Dienstnehmer verantwortlich und ersatzpflichtig; zB Übernahme des Selbstbehalts; Dienstgeber muss im Konfliktfall den Beweis für Privatfahrt erbringen.

“Ihr” Sachbezug für “sein” Auto

In der Praxis kommt es vor, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter ein Kfz der GmbH auch für Privatfahrten nutzt. Auch die Gattin, die in der GmbH als Dienstnehmerin beschäftigt ist, nutzt dieses Fahrzeug privat. Und schon wurde im Zuge einer GPLA-Prüfung der „halbe“ Sachbezug für die Gattin vorgeschrieben.

Obwohl es zusätzlich noch vier private Fahrzeuge gibt, hat das Bundesfinanzgericht den Ansatz des halben Sachbezuges bestätigt. Begründung: Der Besitz von Privatfahrzeugen schließt die Nutzung des Firmen-Kfz für private Fahrten nicht aus. Selbst wenn die GmbH der Gattin des Gesellschafters Privatfahrten mit dem Firmen-Kfz verboten hätte, wäre dieses Verbot unter Eheleuten kaum ernst gemeint.

31. Dezember 2017: Daten an Spendenorganisation schicken

Seit 2017 sind private Spenden nur noch absetzbar, wenn die Spendenorganisation den Betrag der Finanz meldet. Die Spende wird dann automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt. Dazu braucht die Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum.

Steuertipps zum Jahreswechsel

Wer gut verdient hat, zahlt viel Steuer. Wir haben die besten Steuerspartipps für Sie. Voraussetzung: Sie müssen noch heuer aktiv werden.

 

Tipps für UnternehmerInnen

Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können bis zu 13 % vom Gewinn über 30.000 € zusätzlich absetzen, wenn sie noch heuer investieren (bestimmte Sachgüter und Wertpapiere).

GWG sofort absetzen: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 400 € noch heuer kaufen.

Halbjahres-Abschreibung: Achten Sie auf das Inbetriebnahme-Datum.

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze von 30.000 € prüfen. Eventuell Lieferungen und Leistungen in 2018 verschieben.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben vorziehen, Einnahmen verschieben.

GSVG-Kleinstunternehmer-Befreiung beantragen: Kleinstunternehmer zahlen nur 112 € Unfallversicherung pro Jahr.

Tipps für ArbeitnehmerInnen

Jahressechstel prüfen: Bei unregelmäßigen Bezügen oder Sachbezügen kann eine Dienstnehmer-Prämie (teilweise) mit 6 % besteuert werden.

Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:

186 € Weihnachts-Sachgeschenke
365 € für Weihnachtsfeier
1.000 € Zuschuss zu Kinderbetreuung

186 € Jubiläums-Sachgeschenke

20 % bzw. 1.000 € Mitarbeiterrabatt

300 € Zukunftssicherung

Arbeitnehmerveranlagung: Steuerausgleich für 2012 einreichen.

Tipps für alle

Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.

Kinderbetreuungskosten: Für Kinder bis 10 Jahre max. 2.300 € pro Jahr und Kind.

Rückerstattungsantrag bei Mehrfachversicherung: Wer 2014 mehrfachversichert war, kann bis Jahresende Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern.

Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen: Ausgaben noch heuer bezahlen.

Car-Sharing verhindert Pendlerpauschale

Nutzt ein Unternehmen seinen Fuhrpark nicht zur Gänze betrieblich, stellt sich die Frage, wie man Stehzeiten sinnvoll nutzt. Ein solches Unternehmen vermietet daher diese Fahrzeuge im Rahmen eines Car-Sharing-Konzepts an seine Mitarbeiter – entweder zu fremdüblichen Konditionen oder mit Rabatt.

Zahlt der Mitarbeiter den fremd­üblichen Preis, ist das Pendlerpauschale nicht in Gefahr. Heikel wird es, wenn das Auto verbilligt oder zu Selbstkosten verborgt wird. Dann stellt sich das Thema Sachbezug. Und sobald ein Sachbezug theoretisch anfällt, streicht die Finanz das Pendlerpauschale. Damit kann für den Mitarbeiter aus dem günstigen Car-Sharing eine teure Steuerfalle werden!

Zählt Umziehen am Arbeitsplatz zur Arbeitszeit?

Laut österreichischem Recht beginnt die Arbeitszeit mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eintrifft. Die österreichische Judikatur definiert, dass der Arbeitnehmer im „Vollsinn“ arbeitsbereit sein muss. Nach diesem Verständnis muss er bereits in entsprechender Arbeitsbekleidung erscheinen. Daher zählt das Umziehen nicht zur Arbeitszeit. Auch die Dusche ist der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen. Wird die Arbeitszeit allerdings mit einer Stechuhr erfasst, ist entscheidend, wo diese aufgestellt ist: Besteht keine besondere vertragliche Regelung, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs das Betätigen der Stechuhr die jeweils erste und letzte „Arbeitshandlung“ und alles dazwischen ist Arbeitszeit.

Im Nebenberuf Unternehmer

Viele wagen den Weg in die Selbständigkeit mit einem Sicherheitspolster und bleiben Dienstnehmer. Dennoch ändert sich steuerlich und bei der Sozialversicherung so einiges. Das kommt auf Sie zu:

Einkommensteuer

Ab einem Jahreseinkommen von 12.000 € inkl. dem Verdienst als Arbeitnehmer müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ausnahme: Der Zuverdienst beträgt nicht mehr als 730 € pro Jahr nach Abzug der steuerlich absetzbaren Posten. Das gesamte Einkommen wird gemeinsam versteuert.

Verlust und

Liebhaberei

Verluste kann man mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegenrechnen und so Steuern sparen. Achtung: Wird die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, so wird der Verlust nicht anerkannt. Mit einer Prognoserechnung kann man einen zukünftigen Gesamtgewinn nachweisen und so die Verluste retten.

Absetzposten

Kosten im Zusammenhang mit der neuen Tätigkeit kann man als vorweggenommene Betriebs- oder Werbungskosten absetzen – und zwar in dem Jahr in dem sie anfallen. Die dadurch anfallenden Verluste kann man ausgleichen und sie bringen eine Lohnsteuergutschrift. Klassiker sind hier: Kosten für Aus- und Fortbildung, Gründung und Vorbereitung.

Umsatzsteuer

Bis 30.000 € Jahresumsatz sind Sie Kleinunternehmer und unecht umsatzsteuerbefreit. Nachteil: Die Vorsteuer der Eingangsrechnungen können Sie nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Wer hohe Investitionen tätigt oder wessen Kunden selbst Unternehmer sind, für den kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung Sinn machen. Bei Vermietung gibt es Sonderregelungen. Lassen Sie sich hier unbedingt beraten!

Sozialversicherung

Kleinstunternehmer mit Gewerbeschein können sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen, wenn der Jahresumsatz unter 30.000 € und der Gewinn unter 5.108,40 € liegt. Dann zahlen sie nur die Unfallversicherung von 111,96 € pro Jahr. Für Neue Selbständige gilt die SV-Grenze von 5.108,40 € an Jahresgewinn. Wer darunter liegt, zahlt keine Sozialversicherung (Werte 2017).

31.12.2017 – Letzte Chance für Arbeitnehmerveranlagung 2012

Wer noch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus 2012 abesetzen möchte, hat noch bis Jahresende für den Steuerausgleich Zeit. Achtung: Bitte nicht auf auf die antraglose Arbeitnehmerveranlagung hoffen. Diese gibt es erst ab heuer für das Steuerjahr 2016.

30. September – GmbH-Bilanz

Der Jahresabschluss einer GmbH muss spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden. Für GmbHs mit Stichtag 31.12. gilt somit der 30. September als Deadline. Diese Frist ist nicht verlängerbar und es drohen sofort Strafen bei Fristversäumnis.

Gefördertes E-Auto

Wer jetzt zu einem E-Auto greift, bekommt die Anschaffung gefördert: Private bis zu 2.500 € und Unternehmen bis zu 1.500 €. Die Förderung gibt es 2017 und 2018. Die Progamme für Private und für Unternehmen sind sich ähnlich.

Was wird gefördert?

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, Brennstoffzellen, Plug-In Hybrid, mit Reichweitenverlängerer
Private: auch E-Motorräder/Mopeds, Wallbox, intelligentes Ladekabel
Unternehmen: eigene Förderungen für E-Zweiräder, E-Leichtfahrzeuge, E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse, Ladestellen

Voraussetzung Der Händler muss einen E-Mobilitätsbonus gewähren (siehe Tabelle unten)
Bundesförderung max. 30 % der Anschaffungskosten bzw. max. Obergrenze (siehe Tabelle unten)
Der Weg zur Förderung

1. Wunschfahrzeug wählen und Lieferzeit klären
2. Prüfen, ob Förderbudget noch vorhanden
3. Registrierung (Achtung: 24-Wochenfrist beginnt zu laufen)
4. Förderantrag nach Fahrzeugübernahme, Zahlung und Zulassung (Ende 24-Wochenfrist)
5. Prüfung, Genehmigung und Auszahlung

Weitere Informationen Private: www.umweltfoerderung.at/emobprivate
Unternehmen: www.umweltfoerderung.at/betriebe

E-Mobilitätsbonus vom Händler und Förderung vom Bund

   Private  Unternehmen 
E-Mobilitätsbonus Förderung E-Mobilitätsbonus Förderung
Reiner Elektroantrieb, Brennstoffzellen 1.500 € 2.500 € 1.500 € 1.500 €
Plug-In Hybrid, mit Reichweitenverlängerer 750 € 750 € 750 € 750 €
E-Motorräder/Mopeds 375 € 375 €    
Wallbox, intelligentes Ladekabel   200 €    

Keine Unfallversicherung bei Sprung von 1,80 m hoher Biergarten-Mauer

Ein Dienstnehmer auf Dienstreise besprach bei einer Begrüßungsveranstaltung in einem Biergarten mit einer Mitarbeiterin den folgenden Kongresstag. Nach Mitternacht fiel dem Mann auf, dass die letzten Gäste bereits gegangen waren und der Biergarten in der Zwischenzeit versperrt wurde. Darauf sprang er von der 1,80 m hohen Mauer des Biergartens, verletzte sich dabei und begehrte Unfallversicherungsschutz.

Die Unfallversicherung und die Gerichte verneinten den Versicherungsschutz. Begründet wurde dies damit, dass das Verhalten des Dienstnehmers unvernünftig und unsinnig war und eine besondere Gefährdung auslöste.