Termine
28. November 2025

1. März 2026 – Startschuss für Arbeitnehmerveranlagung 2025

Bis Ende Februar müssen alle Lohnzettel vom Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dann ihre Steuererklärung einreichen. Tipp: Prüfen Sie Lohnzettel, Spenden und Kirchenbeitrag im Steuerakt von FinanzOnline.

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