Eine falsche IBAN – und das Geld ist weg. Für viele Überweisende ein echter Alptraum. Um künftig besser vor Betrug und fehlerhaften Überweisungen geschützt zu sein, verpflichtet eine neue EU-Vorgabe Banken zur sogenannten Empfängerüberprüfung. Ab dem 9. Oktober muss vor der Freigabe einer Euro-Überweisung geprüft werden, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt.
Bisher mussten Zahlende darauf vertrauen, dass die übermittelten Kontodaten korrekt sind. Genau hier setzen Betrüger an: Sie fangen Nachrichten ab, manipulieren die Kontodaten und leiten diese an ahnungslose Opfer weiter. Das Geld wird dann zwar für eine tatsächlich erbrachte Leistung überwiesen, landet aber am Konto von Kriminellen. Der eigentlich Leistende geht leer aus.
Bislang reichte eine formal korrekte IBAN aus, um eine Überweisung durchzuführen – selbst wenn der Empfängername nicht stimmte. Die Empfängerüberprüfung soll genau das verhindern: Stimmen Namen und IBAN nicht überein, muss die Bank den Kunden warnen. So können Betrugsversuche frühzeitig erkannt und verhindert werden.
Tipp: Überprüfen Sie den offiziellen Kontowortlaut bei Ihrer Bank und lassen Sie ihn gegebenenfalls an Ihren Namen oder Firmenwortlaut korrekt anpassen.