Die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ist beschlossen. Wie berichtet, stellt die kurze Umstellungsfrist für Registrierkassen eine Herausforderung dar.
Für zwölf definierte Nahrungsmittelgruppen gilt ab 1. Juli 2026 ein Steuersatz von 4,9 % statt 10 %. Diese Gruppen sind im Anhang zum Umsatzsteuergesetz anhand der Kombinierten Nomenklatur (KN) festgelegt: Milch, Joghurt, Butter, Hühnereier, viele heimische frische Obst- und Gemüsesorten, Tiefkühlgemüse, Reis, Weizenmehl und -grieß, rohe Teigwaren, Brot und Speisesalz.
Umstellung Registrierkasse
Betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer sollen – sofern noch nicht erledigt – sich rasch um die Einrichtung des neuen Steuersatzes kümmern. Problematisch wird es, wenn sich die Registrierkasse gar nicht oder nicht rechtzeitig umstellen lässt.
Unzulässig ist die weitere Anwendung von 10 % USt. Besser ist es, den Bruttobetrag mit 4,9 % USt im System zu hinterlegen und die Rechnung gegebenenfalls händisch zu korrigieren.
Bleiben 10 % Umsatzsteuer auf der Rechnung, besteht die Gefahr, dass die ausgewiesene Umsatzsteuer von 10 % geschuldet wird, obwohl der Bruttobetrag nur 4,9 % enthält. Da jedoch meist an Privatpersonen verkauft wird, betrifft dies nur Lieferungen an Unternehmen (z.B. Obstkorb als freiwilliger Sozialaufwand).