Rechnungswesen
17. März 2026

Bürokratieabbau durch das Registrierkassenpaket 2026

Das Registrierkassenpaket 2026 bringt Erleichterungen für Unternehmen mit Barumsätzen.

Digitaler Beleg ab Oktober 2026

Der Beleg muss nicht mehr ausgedruckt oder aktiv per E-Mail oder in eine Kunden-App übermittelt werden. Künftig genügt es, wenn der Beleg am Verkaufsdisplay z.B. als QR‑Code oder Link angezeigt wird; der Kunde kann ihn von dort selbst übernehmen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist weiterhin ein Papierbon auszustellen. Eine erhoffte Betragsgrenze, bis zu der kein Kassenbeleg ausgestellt werden muss, wurde leider nicht eingeführt.

Höhere Grenze für die „Kalte Hände Regelung“

Für Umsätze im Freien – etwa Marktstände, Schanigärten oder Hütten – wird die Grenze für die Ausnahme von der Regis­trierkassenpflicht von 30.000 auf 45.000 € netto pro Jahr angehoben. Liegt der Jahresumsatz darunter, sind weiterhin weder Registrierkasse noch Einzelaufzeichnung und Belegerteilung nötig – die Umsätze können mittels Kassasturz ermittelt werden. Saisonale Kleinstbetriebe fallen daher trotz gestiegener Preise weiterhin in die Begünstigung.

15 Warengruppen bleiben

Für Händler ohne Scannerkasse wird die 15-Warengruppen-Regelung dauerhaft verankert. Statt jedes Produkt einzeln zu erfassen, genügt die Zuordnung zu bis zu 15 vorab definierten Warengruppen wie „Getränke“ oder „Backwaren“.

Vorbereitung auf die Registrierkassennachschau

Mit der Registrierkassenpflicht sind umfangreiche Aufzeichnungs- und Meldepflichten verbunden, die die Finanz im Rahmen einer Registrierkassennachschau kontrolliert.

In der impuls plus* Online-Fassung finden Sie dazu eine praktische Checkliste.

impuls plus*

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