Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit 0,1 bis 3 Liter Inhalt ein Pfand von 0,25 € je Verpackung. Beim EAR gilt dieses Pfand als durchlaufender Posten: Die vereinnahmten Pfandbeträge sind keine Betriebseinnahmen, die Rückzahlung an den Kunden ist keine Betriebsausgabe. Das Pfand wird mit 0 % Umsatzsteuer separat ausgewiesen und sollte auf einem eigenen Konto gebucht werden. In Fällen von Schwund oder unverkäuflicher Ware kann das Einwegpfand gewinnmindernd verbucht werden.