Eine Bewerbung überzeugt, das Vorstellungsgespräch läuft bestens. Doch passt die Person auch ins Unternehmen? Eine Fehlbesetzung kostet Zeit und Geld. Zwei Förderinstrumente des AMS helfen, dieses Risiko zu verringern, und können bei anschließender Einstellung die Lohnkosten senken.
Bei einer Arbeitserprobung lernen sich Betrieb und Bewerber vor dem geplanten Dienstverhältnis im Arbeitsalltag kennen. Ziel ist eine anschließende Festanstellung. Die Arbeitserprobung muss vor Beginn über das AMS organisiert werden und dauert höchstens 28 Kalendertage. Die teilnehmende Person erhält weiterhin Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe samt allfälligen Familienzuschlägen und bleibt kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Kommt es zur Einstellung, kann der Betrieb eine Eingliederungsbeihilfe erhalten. Das ist ein zeitlich begrenzter Zuschuss zu den Lohnkosten. Förderbar sind etwa Personen über 50 Jahre, länger Arbeitslose sowie Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis).
Eine österreichweit einheitliche Förderung gibt es nicht. Das AMS legt Höhe und Dauer individuell fest. Der Antrag muss vor Beginn des Dienstverhältnisses über das eAMS-Konto für Unternehmen gestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Tipp: Nehmen Sie bereits vor der Zusage Kontakt mit dem AMS auf.