Familie
22. Juni 2026

Was passiert, wenn mein Kind 18 wird?

Gratulation – dann haben Sie aufregende Jahre hinter sich, es gibt bei der Familienbeihilfe und der Mitversicherung jedoch einiges zu beachten.

Grundsätzlich besteht ab dem 18. Geburtstag nur Anspruch auf Familienbeihilfe, solange Ihr Kind noch in einer Berufsausbildung steht (Lehre, Schule, Studium etc.). Nach Abschluss der Schulausbildung z.B. Matura besteht der Anspruch für weitere vier Monate -unabhängig davon, ob im Herbst eine Ausbildung oder ein Studium angestrebt wird. Die vier Monate können sich verlängern, wenn die nächste Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen wird.

Falls sich Ihr Kind für ein freiwilliges Sozialjahr entscheidet, kann währenddessen in den meisten Fällen ebenfalls Familienbeihilfe bezogen werden.

Steht zunächst ein Präsenz- oder Zivildienst am Programm, gibt es für diese Monate keine Familienbeihilfe. Wird jedoch danach mit der Ausbildung weitergemacht, steht die Familienbeihilfe für die Monate davor und danach, bis zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn wieder zu.

An die Familienbeihilfe ist die beitragslose Mitversicherung automatisch gekoppelt. Für Kinder, die ab dem 18. Geburtstag oder unmittelbar nach Beendigung einer Ausbildung erwerbslos sind, gibt es für max. 24 Monate die Möglichkeit diese weiter mitzuversichern.

impuls plus*

Aktuelle Themen