Der Jahresabschluss einer GmbH muss innerhalb von fünf Monaten aufgestellt werden. Für die Offenlegung beim Firmenbuch gilt eine Neun‑Monats‑Frist, somit bis zum 30.09.2026 für den Abschluss zum 31.12.2025. Bei Versäumnis können Zwangsstrafen gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführung verhängt werden.