Yuri_Arcurs | istockphoto
Sozialversicherung
22. Juni 2026

Abgabenbefreiung bei älteren Personen

Wer in Pension geht, muss oft mit spürbar weniger Geld auskommen als in der Vollerwerbszeit. ORF-Beitrag, Medikamente, Strom- und Telefonkosten drücken kleine Pensionen empfindlich. Gut zu wissen, dass es unter Umständen Befreiungen und Zuschüsse über Antrag gibt.

ORF-Beitrag

Ein Befreiungsanspruch besteht, wenn man eine Pension oder Pflegegeld bezieht und das Haushaltsnettoeinkommen 2026 unter folgenden Monatsgrenzen liegt:

  • 1 Person im Haushalt: 1.465,40 €
  • 2 Personen im Haushalt: 2.311,81 €
  • jede weitere Person: + 226,11 €

Ein Antrag ist bei der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) zu stellen. Dort kann auch geprüft werden, ob zusätzlich ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt oder Begünstigungen im Zusammenhang mit EAG-Kosten (Entfall eines Netzkostenanteils) relevant sind. Seit 1.4.2026 haben ORF-Beitragsbefreite auch Anspruch auf den Sozialtarif für Strom.

https://www.obs.at/befreiung

Rezeptgebühren

2026 beträgt die Rezeptgebühr 7,55 € pro Medikament. Bei niedrigem Einkommen kann eine Befreiung beantragt werden. Zusätzlich gibt es eine automatische Obergrenze: Wer im Kalenderjahr 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren erreicht, ist für den Rest des Jahres befreit. Es müssen aber mindestens 41 Rezeptgebühren bezahlt werden, ehe diese Deckelung greift.

Wer nur eine kleine Pension bezieht, sollte außerdem die Ausgleichszulage prüfen lassen. 2026 liegt der Richtsatz für Alleinstehende bei 1.308,39 € monatlich, bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnern im gemeinsamen Haushalt bei 2.064,12 €.

impuls plus*

Aktuelle Themen