Das Umsatzsteuergesetz regelt unter anderem, welche Merkmale eine Rechnung aufzuweisen hat, um als solche zu gelten. In den Umsatzsteuerrichtlinien wird festgehalten, dass ein Dokument die Mehrwertsteuer ausweisen und erforderliche Angaben enthalten muss, um feststellen zu können, ob die materiellen Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug erfüllt sind. Nur so wird das Dokument als Rechnung anerkannt. Ein Vertrag gilt nicht als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird.