Steuerlich tut sich kommendes Jahr einiges Positives. Wir fassen zusammen:
Erhöhung der Steuerstufen
Sie federt in der Einkommensteuer die kalte Progression ab. 2023 werden die ersten zwei Steuerstufen um 6,3 und die nächsten drei um 3,46 % erhöht. Damit steigt man erst mit höherem Einkommen in die nächsthöhere Steuerstufe.
Senkung des ESt-Satzes
Stufen zwei und drei der Einkommensteuer (ESt) werden gesenkt:
Stufe 2: von 32,5 auf 30 %
Stufe 3: von 42 auf 41 % (2024: 40 %).
Erhöhung der Steuerabsetzbeträge
Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhalts-, Verkehrs-, Pensionistenabsetzbetrag, SV-Rückerstattung und SV-Bonus werden um 5,2 % erhöht.
Erhöhung von Sozialleistungen
Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Krankengeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe und Studienabschluss-Stipendium.
Senkung Körperschaftsteuer
Von 25 auf 24 % (2024: 23 %).
Anhebung GWG-Grenze
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt von 800 auf 1.000 €.
10 % bzw. 15 % IFB für Investitionen
Der Investitionsfreibetrag (IFB) kommt zurück. Für begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren gibt es 10 %, für Öko-Investitionen 15 % als Steuerfreibetrag.
Dienstgeberbeitrag auf 3,7 % gesenkt
Details siehe Seite 7.
Einkommensteuer Kleinunternehmer
Umsatzgrenze für Pauschalierung von 35.000 € auf 40.000 € angehoben.