Dienstnehmer
22. September 2025

Arbeitsunfälle online melden

Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitsunfall, Beinahe-Unfall sowie ernste Gefahren und Defekte an Schutzsystemen sofort dem Arbeitgeber melden. Dieser muss wiederum tödliche oder schwere Unfälle umgehend dem Arbeitsinspektorat mitteilen, sofern keine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt ist. Unabhängig davon muss jeder tödliche oder schwere Arbeitsunfall mit mehr als dreitägiger Arbeitsunfähigkeit innerhalb von fünf Tagen an die AUVA gemeldet werden. Selbstständige müssen auch eigene Unfälle melden.

Online-Unfallmeldung:
www.auva.at > Unfall melden

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