Grundsätzlich stellt das Werfen von Dartpfeilen auf das Foto des Chefs eine Pflichtverletzung dar, die objektiv geeignet ist, gegenüber dem Vorgesetzten ehrverletzend zu wirken. Der dartspielende Mitarbeiter wurde daher fristlos entlassen. Das Oberlandesgericht sah das anders. Es kommt auch auf die Umstände an: Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Foto eines nicht direkt Vorgesetzten. Außerdem fand das Bewerfen in einem Dienstzimmer statt, das fast nur vom betroffenen Dienstnehmer benutzt wurde. Eine Versetzung kurz zuvor erklärt den Groll des Arbeitnehmers. Fazit: Das Verhalten des Mitarbeiters ist gerade noch entschuldbar. Weiterbeschäftigung ist zumutbar – es gibt keinen Entlassungsgrund.