Die Grenze für De-minimis-Beihilfen wurde ab 1.1.2024 auf 300.000 € angehoben. Diese Grenze ist wichtig für Beihilfen, die ein EU-Mitgliedsstaat einem Unternehmen gewähren kann, ohne dass es einer zusätzlichen Genehmigung aus Brüssel bedarf, da die Beihilfen als geringfügig gelten.
Zusammengerechnet werden gewährte De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre, deren Förderprogramm als De-minimis-Beihilfe gekennzeichnet ist.