Steuern
5. September 2018

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung korrigieren

Wenn das Finanzamt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ankündigt, können Sie auf dem Formular verzichten. Wenn das Finanzamt antragslos mit Bescheid veranlagt, können Sie innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes eine Abgabenerklärung (Formular L1 oder E1) abgeben. In diesem Fall entscheidet das Finanzamt über diese Erklärung und hebt gleichzeitig damit den ersten Bescheid auf.

Tipp: Wenn Spenden oder der Kirchenbeitrag nicht berücksichtigt wurden, wenden Sie sich direkt an die Spendenorganisation bzw. Kirchenbeitragsstelle. Diese sind verpflichtet, Ihre Zahlung nachzumelden.

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