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30. November 2020

Essens-Bons: Werte erhöht

Freiwillige Sachzuwendungen in Form von Gutscheinen für Mahlzeiten sind ab 1.7.2020 bis zu 8 € (bis 30.6.2020: 4,40 €) pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden.

Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie ab 1.7.2020 bis zu 2 € (bis 30.6.2020: 1,10 €) pro Arbeitstag steuerfrei. Für den Freibetrag übersteigende Werte der Gutscheine liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

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