Wer neben dem Studium jobbt, durfte bisher 10.000 € verdienen, um nicht den teilweisen Verlust der Familienbeihilfe zu riskieren. Nun sind 15.000 € möglich – und das rückwirkend ab 1.1.2020.
Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Das Einkommen eines Kindes ist bis zu jenem Jahr irrelevant, in dem es 19 Jahre alt wird. Sie können verdienen so viel sie wollen, ohne dass den Eltern die Familienbeihilfe gekürzt wird. Der Grenzbetrag ist ab jenem Kalenderjahr relevant, das nach dem Jahr beginnt, in dem das Kind den 19. Geburtstag feiert.
Für Kinder, die das gesamte Kalenderjahr bereits 20 Jahre oder älter sind, gilt eine Zuverdienstgrenze von nunmehr 15.000 € pro Kalenderjahr. Die Grenze ist das steuerpflichtige Einkommen – also nach Abzug der Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Übersteigt das Einkommen die 15.000 €-Grenze, so wird die Familienbeihilfe um den übersteigenden Betrag gekürzt.
Höhe der Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe beträgt derzeit für ein Kind ab dem 19. Lebensjahr 165,10 € pro Monat. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 58,40 € pro Monat, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.
Wegfall Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft. Fällt die Familienbeihilfe weg, so wird auch der Familienbonus Plus von 500 € (Höhe ab 18 Jahre) gestrichen.