Rückstände beim Finanzamt werden mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst. Somit beträgt seit 21.6.2023 der aktuelle Zinssatz für Steuerschulden 5,38 % p.a.
Verschärfend kommt hinzu, dass Finanzamtszinsen keine Betriebsausgaben sind.
Nachdem jedoch Bankzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, sollte daher der Rückstand beim Finanzamt über das Bankkonto abgedeckt werden.