Beziehen Sie eine Pension aus dem Ausland oder haben Sie Kapitaleinkünfte auf einem ausländischen Depot? Dann müssen Sie diese Einkünfte in Ihrer österreichischen Steuererklärung bekannt geben!
Erzielen in Österreich (Ö) ansässige Personen ausländische Einkünfte, die in Ö grundsätzlich steuerpflichtig sind, ist zu prüfen, ob diese Einkünfte in einem anderen Staat ebenfalls besteuert werden. Welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, wird in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern geregelt. Steht das alleinige Besteuerungsrecht Ö zu, sind diese in Ö zu versteuern. Liegt das Besteuerungsrecht im Ausland, kommt es in Ö entweder zur Anrechnung der ausländischen Steuer oder zur Freistellung der Auslandseinkünfte unter Progressionsvorbehalt.
Um Steuerhinterziehungen zu vermeiden, wird der länderübergreifende Informationsaustausch immer besser. Wenn Sie Ihre ausländischen Einkünfte bisher nicht gemeldet haben, können Sie über eine Selbstanzeige etwaige Sanktionen abwenden. Das Risiko bei einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung liegt im verlängerten Verjährungszeitraum (10 statt 5 Jahre). Für vorsätzliches Handeln genügt bereits ein ernstliches Für-möglich-Halten der Abgabenverkürzung.
Empfehlung: Warten Sie nicht, bis sich das Finanzamt bei Ihnen meldet!