Steuern
18. März 2019

Ich verkaufe auf “Willhaben”. Muss ich Steuern zahlen?

Verkäufe aus dem Privatvermögen bleiben grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt auch für Unternehmer, die Privatvermögen verkaufen. Wer allerdings über einen längeren Zeitraum mit Gewinnabsicht Produkte verkauft, wird steuerpflichtig.

Wer neben den Umsätzen aus Internetverkäufen auch noch andere Einkünfte (z.B. aus einem Angestelltenverhältnis) hat, darf pro Jahr maximal einen Gewinn von 730 € steuerfrei erwirtschaften. Wer keine anderen Einkünfte hat, kann aus Privatverkäufen einen Gewinn bis zu maximal 11.000 € einkommensteuerfrei verdienen.

Die Betriebsausgaben können Sie zur Gewinnminderung absetzen. Zu den Betriebsausgaben zählen beispielsweise Kosten für den Wareneinkauf, Reisekosten, Abschreibungen für Computer, Strom oder auch für die Bewerbung in den unterschiedlichen Verkaufsforen wie „eBay“ oder „Willhaben“.

Bis zu einem Nettoumsatz von 30.000 € pro Jahr ist man als Kleinunternehmer grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Wir empfehlen, im Falle von Internetverkäufen sämtliche Belege und eventuelle Korrespondenzen aufzubewahren. Sollte es zu einer Steuerprüfung kommen, kann das Finanzamt bei Fehlen etwaiger Belege die Steuerbemessungsgrundlage schätzen – das kann teuer werden!

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