Ab dem 1. Juli 2025 wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kleintransporter (Klasse N1 bis 3,5 t) wieder abgeschafft. Dies soll Unternehmen finanziell entlasten und Neuinvestitionen in den Fuhrpark fördern. Die NoVA-Pflicht wird durch die Neuregelung auf Fahrzeuge zur Personenbeförderung beschränkt. Die Änderung gilt nur für Neuzulassungen ab 1. Juli 2025 und nicht rückwirkend. Für Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen gibt es Übergangsregelungen.