Die Ökosoziale Steuerreform ist auf Kurs. Erste Maßnahmen sollen schon 2022 umgesetzt werden. Der Begutachtungsentwurf aus den betroffenen Ministerien liegt bereits vor. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen:
Ein Teil der geplanten CO2-Bepreisung wird als Klimabonus ab 2022 an die Bevölkerung zurückbezahlt. Der Bonus soll einmal pro Jahr an jede natürliche Person ausbezahlt werden. Der Bonus beträgt zwischen 100 und 200 €, je nachdem wie gut die jeweilige Gemeinde urbanisiert und an den öffentlichen Verkehr angebunden ist.
Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten den halben Bonus. Welche Gemeinden in welche Bonusstufe fallen, regelt eine Verordnung. Im Internet kursieren zahlreiche Karten, die aber noch nicht den Letztstand darstellen.
Niedrigverdiener bis 2.500 € Bruttobezug pro Monat zahlen dann um bis zu 1,7 Prozentpunkte weniger an KV-Beiträgen. Auch Pensionisten bis 2.200 € Bruttopension erhalten eine Ermäßigung. Die Beitragssätze für den Dienstgeber bleiben unverändert.
Die erste Stufe wurde bereits gesenkt. Nun folgen die Stufen zwei und drei:
Stufe |
Einkommen pro Jahr in € |
Grenzsteuersatz |
|||
bis Dezember 2019 |
ab Jänner 2020 |
ab Juli 2022 |
ab Juli 2023 |
||
1 |
11.000 – 18.000 |
25 % |
20 % |
20 % |
20 % |
2 |
18.000 – 31.000 |
35 % |
35 % |
30 % |
30 % |
3 |
31.000 – 60.000 |
42 % |
42 % |
42 % |
40 % |
Befreiung für |
bis 2021 |
ab 2022 |
Kapitalbeteiligungen |
3.000 € |
3.000 € |
Gewinnbeteiligung |
– |
3.000 € |
Bonus pro Kind und Jahr |
Bonus pro Kind und Jahr |
|
bis Juni 2022 |
ab Juli 2022 |
|
Familienbonus plus |
1.500 € |
2.000 € |
Familienbonus plus |
500 € |
650 € |
Kindermehrbetrag (Niedrigverdiener) |
250 € |
450 € |
bis 2022 |
ab 2023 |
ab 2024 |
|
Körperschaftsteuersatz in Prozent |
25 % |
24 % |
23 % |
bis 2019 |
ab 2020 |
ab 2023 |
|
GWG-Grenze für Sofortabschreibung |
400 € |
800 € |
1.000 € |
Gewinnfreibetrag |
bis 2021 |
ab 2022 |
Für die ersten 30.000 € |
13 % |
15 % |
Investitionsfreibetrag |
Wirtschaftsgüter „Ökologisierung“ |
Wirtschaftsgüter „Sonstige“ |
als zusätzliche Betriebsausgabe |
15 % |
10 % |
Die geplanten Maßnahmen liegen im Begutachtungsentwurf vor. Es kann sich daher noch Einiges ändern. Wir halten Sie am Laufenden.