Rechnungswesen
19. Februar 2024

Checkliste Aufbewahrungspflichten

Wie lange müssen Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden?

✓ Was? Dauer
Buchhaltung, Lohnverrechnung, Rechnungswesen
☐ Bücher des Rechnungswesens, Aufzeichnungen, Belege
(Rechnungen, Bankbelege, Bankauszüge, Frachtbriefe, Abrechnungen…)
7 Jahre
☐ Geschäftspapiere
(Papier und Email)
7 Jahre
☐ Monats- und Jahresbeleg aus der Registrierkasse, Datenerfassungsprotokoll, Startbeleg 7 Jahre
☐ Inventurlisten 7 Jahre
☐ Unterlagen für Anlagenkäufe 7 Jahre
☐ Lohnverrechnungsunterlagen 7 Jahre
☐ Ausnahme: Personalstamm für Dienstzeugnis 30 Jahre
☐ Sonstige Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind 7 Jahre
☐ Kapitalgesellschaften zusätzlich:
Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse / Konzernabschlüsse inkl. Lagebericht, empfangene Geschäftsbriefe und Kopie der abgesendeten Geschäftsbriefe
7 Jahre
☐ Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen an Nicht-Unternehmer in EU-Staaten (OSS) 10 Jahre
☐ Aufzeichnungen von Plattformen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Plattformhaftung 10 Jahre
Unterlagen COVID-19-Hilfen
☐ Investitionsprämie 10 Jahre
☐ Kurzarbeitsbeihilfe 10 Jahre
☐ Härtefallfonds 7 Jahre
☐ Ausnahme: Härtefallfonds Phase 1 10 Jahre
☐ Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss 800.000 7 Jahre
☐ Ausfallsbonus I, II, III 7 Jahre
☐ Verlustersatz I, II, III 7 Jahre
Unterlagen im Zusammenhang mit Immobilien
☐ Belege Anschaffungs- und Herstellungskosten von Grund und Boden, Gebäuden, Baurechten, Superädifikaten 22 Jahre
☐ Belege für Instandhaltung und Instandsetzung 22 Jahre
Tipp: Wir empfehlen diese Belege niemals zu vernichten, da sie bei Verkauf relevant sein können (z.B. Immobilien-Ertragsteuer)
Fristverlängerung
☐ Unterlagen, die ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren betreffen (z.B. Beschwerde Finanzamt, Betriebsprüfung) Verlängerung bis Verfahrensende
☐ Abweichendes Wirtschaftsjahr Verlängerung bis Ende jeweiliges Kalenderjahr
Dauerakt
☐ Unterlagen, die für Beweisführung wichtig sind (z.B. Arbeits-, Gesellschafts-, Darlehens-, Kredit-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge) dauerhaft
Unterlagen, die man aufgrund Datenschutzes vernichten muss
☐ Bewerbungsunterlagen bei Absage 7 Monate
☐ Personenbezogene Daten müssen grundsätzlich nach Verwendung gelöscht werden; spätestens jedoch bei Aufforderung zur Löschung oder Widerruf der Verarbeitungszustimmung. Keine Löschungspflicht, wenn Daten für Vertragserfüllung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, öffentliches Interesse oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

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