Steuern
28. November 2025

Privatanteil Notebook unter 40 %: Finanz muss Tatsachen erheben

Bei der Anschaffung eines Notebooks für berufliche Zwecke für Dienstnehmer unterstellt das Finanzamt eine teilweise Privatnutzung. Bei der steuerlichen Geltendmachung der Werbungskosten war bisher ein Privatanteil von mindestens 40 % abzuziehen. Nach einer aktuellen VwGH-Entscheidung ist dieser aber nach der tatsächlichen Nutzung zu bestimmen. Wer eine geringere Privatnutzung belegen kann, etwa durch genaue Aufzeichnungen, darf einen niedrigeren Privatanteil ansetzen.

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