Steuern
28. November 2016
Registrierkasse Sicherheitseinrichtung
In der Registrierkassensicherheitsverordnung ist festgelegt, dass alle Registrierkassen zum Schutz gegen Manipulation mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden müssen. Um dies fristgerecht (ab April 2017) zu erfüllen, empfehlen wir Folgendes:
- Signaturkarte bei einem der Vertrauensdienstanbieter erwerben
A-Trust
Global Trust
PrimeSign
- Kontakt mit dem Kassenanbieter aufnehmen
Der Kassenanbieter sorgt mittels Software dafür, dass Ihre Registrierkasse die Bestimmungen dieser Verordnung erfüllt. Fragen Sie den Kassenanbieter auch, wie die Verbindung zwischen Signaturkarte und Software hergestellt wird.
- Startbeleg erstellen
Unmittelbar nach der Initialisierung von Software und Signaturkarte muss ein Beleg mit dem Betrag Null erfasst werden.
- Registrierung
Sowohl die Signaturkarte als auch die manipulationssichere Registrierkasse müssen über FinanzOnline registriert werden. Notwendige Daten: Art der Signaturerstellungseinheit, Seriennummer des Signaturzertifikats der Signaturkarte, der Vertrauensdienstanbieter, Kassenidentifikationsnummer und AES-Schlüssel.
- Überprüfung des Startbelegs
Mittels Belegcheck-App vom BMF muss festgestellt werden, ob der aufgedruckte QR-Code gültig ist. Die Startbelegüberprüfung kann – so kein Smartphone vorhanden – über FinanzOnline erfolgen.