LIGHTFIELD STUDIOS | stock.adobe.com
Steuern
23. September 2024

Steuerentlastungen 2025

Im Herbst werden die Inflationsentlastungen für das Folgejahr beschlossen. Neben der Anpassung der Steuerstufen sind auch spannende Neuerungen für KMUs geplant. Insgesamt sind zwei Milliarden Euro zu verteilen.

Abschaffung der kalten Progression

Die Inflation betrug zwischen Juli 2023 und Juni 2024 5,0 %. Davon werden rund 3,8 % verwendet, um die Steuerstufen zu erhöhen. So steigt beispielsweise das steuerfreie Jahreseinkommen in 2025 auf 13.308 €; in 2022 lag dieses noch bei 11.000 € und der 50 %-Steuersatz kommt erst ab dem stolzen Einkommen von rund 103.000 € zum Tragen.

Reisekosten werden angehoben

Die Tages- und Nächtigungsgelder werden erstmalig seit 2002 auf 30 € pro Tag und 17 € pro Nacht angehoben. Das
Kilometergeld steigt erstmals seit 2011 wieder, nämlich auf 50 Cent pro Kilometer und gilt nun auch für Fahrräder und Motorräder.

Kleinunternehmergrenze

Bei Kleinunternehmen kommt es zu einer Anhebung von 35.000 € netto auf 55.000 € brutto. Die neue Grenze bezieht sich auf den eingenommenen Umsatz und gilt auch in der Einkommensteuer.

Sonstiges

  • Sachbezug Dienstwohnung: 35 m² bleiben steuerfrei; Gemeinschaftsräume werden aliquotiert.
  • Kinderzuschlag: Alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen erhalten 60 € pro Monat und Kind.
  • Jahressechstel: Anpassung der Freigrenze an die Inflation.
impuls plus*

Aktuelle Themen