Obwohl man keine neuen Anträge stellen kann, tut sich beim Beschäftigungsbonus derzeit etwas. Wer bis Jänner 2018 einen Beschäftigungsbonus beantragt hat, bekommt nun endlich – nach Bewilligung der EU – den Vertrag zugeschickt. Achtung: Ab nun laufen die Fristen für die Abrechnung, die aber im Vertrag übersichtlich aufgelistet sind. Tipp: Frist eintragen, auch wenn die AWS ein Erinnerungsmail versprochen hat.