Der Nationalrat beschließt Verlängerung der Stundung bis Juni 2021. Danach startet das 2-Phasen-Modell.
Das Finanzamt stundet coronabedingte Rückstände, die bis Mai 2021 fällig werden, automatisch und ohne Zinsen bis 30. Juni 2021. Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stundet Beitragszeiträume bis Mai 2021 – allerdings mit Antrag und mit Zinsen. Zinsenfrei waren hier nur Februar, März, April 2020.
2-Phasen-Modell
Ab Juli 2021 sollen nun die Corona-Rückstände in zwei Phasen über insgesamt drei Jahre abgebaut werden. Die Verzugszinsen liegen zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, das ergibt derzeit einen Jahreszinssatz von 1,38 %. Die ÖGK gewährt diesen Zinssatz für die Phase 1, die Finanz sogar für beide Phasen.
Phase 1: (15 Monate) – ohne Bonitätsprüfung
Phase 2: (21 Monate) – mit Bonitätsprüfung
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Rückstände bei der SVS fallen nicht in das 2-Phasen-Modell. Hier kann man eine individuelle Stundungs- oder Ratenvereinbarung abschließen.