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Sozialversicherung
16. März 2021

Steuern und Krankenkasse weiter gestundet

Der Nationalrat beschließt Verlängerung der Stundung bis Juni 2021. Danach startet das 2-Phasen-Modell.

Das Finanzamt stundet coronabedingte Rückstände, die bis Mai 2021 fällig werden, automatisch und ohne Zinsen bis 30. Juni 2021. Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stundet Beitragszeiträume bis Mai 2021 – allerdings mit Antrag und mit Zinsen. Zinsenfrei waren hier nur Februar, März, April 2020.

2-Phasen-Modell

Ab Juli 2021 sollen nun die Corona-Rückstände in zwei Phasen über insgesamt drei Jahre abgebaut werden. Die Verzugszinsen liegen zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, das ergibt derzeit einen Jahreszinssatz von 1,38 %. Die ÖGK gewährt diesen Zinssatz für die Phase 1, die Finanz sogar für beide Phasen.

Phase 1: (15 Monate) – ohne Bonitätsprüfung

  • Der Ratenzahlungszeitraum beträgt 15 Monate (Ende: 30. Sep. 2022).
  • Es müssen zumindest 40 % des Abgabenrückstandes zurückgezahlt werden, sonst ist keine Phase 2 möglich.
  • Man muss glaubhaft machen, dass der Liquiditätsengpass aufgrund der Coronakrise entstanden ist.

Phase 2: (21 Monate) – mit Bonitätsprüfung

  • In Phase 2 können 21 Monate  lang Raten bezahlt werden (Ende: 30. Juni 2024).
  • Voraussetzung dafür ist, dass in Phase 1 zumindest 40 % des Abgabenrückstandes zurückgezahlt wurden und kein Terminverlust eingetreten ist.
  • In Phase 2 benötigt es einen Nachweis der Einbringlichkeit. Details für die Finanz folgen per Verordnung.
  • In beiden Phasen kann man bei der Finanz einmal die Raten neu verteilen; bei der ÖGK mit Einzelvereinbarung.

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Rückstände bei der SVS fallen nicht in das 2-Phasen-Modell. Hier kann man  eine individuelle Stundungs- oder Ratenvereinbarung abschließen.

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