Steuern
2. Dezember 2019
Steuertipps zum Jahresende
Wir haben die besten Steuerspartipps für Sie. Voraussetzung: Sie müssen noch heuer aktiv werden.
Tipps für UnternehmerInnen
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- Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können bis zu 13 % vom Gewinn
über 30.000 € zusätzlich absetzen, wenn sie noch heuer investieren
(bestimmte Sachgüter und Wertpapiere).
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: bis 400 € noch heuer kaufen. Bis 800 €
besser ins nächste (Wirtschafts-)Jahr beginnend in 2020 verschieben.
- Halbjahres-Abschreibung: Achten Sie auf das Inbetriebnahme-Datum.
- Kleinunternehmer: Umsatzgrenze von 30.000 € prüfen. Eventuell Lieferungen und Leistungen in 2020 verschieben. Grenze ab 2020: 35.000 €.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben vorziehen, Einnahmen verschieben.
- Registrierkasse: Jahresbeleg nicht vergessen.
- GSVG-Befreiung beantragen: Kleinstunternehmer zahlen nur 117 € Unfallversicherung pro Jahr.
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Tipps für ArbeitnehmerInnen
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- Jahressechstel prüfen: Bei unregelmäßigen Bezügen oder Sachbezügen kann eine Dienstnehmer-Prämie (teilweise) mit 6 % besteuert werden.
- Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:
- 186 € Weihnachts-Sachgeschenke
- 365 € für Weihnachtsfeier
- 1.000 € Zuschuss zu Kinderbetreuung
- 186 € Jubiläums-Sachgeschenke
- 20 % bzw. 1.000 € Mitarbeiterrabatt
- 300 € Zukunftssicherung
- Arbeitnehmerveranlagung: Steuerausgleich für 2014 einreichen.
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Tipps für alle
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- Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.
- SV-Rückerstattungsantrag: Für im Jahr 2016 Mehrfachversicherte
- Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen:
Ausgaben noch heuer bezahlen.
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