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Finanzen
21. September 2020
COVID-19-Prämie soll zum Investieren anregen
Wer trotz Corona investiert, bekommt von 7 bis zu 14 % der Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Anträge können von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 gestellt werden.
Wer wird gefördert?
- Österreichische Unternehmen aller Branchen und Größen
Welche Investitionen werden gefördert?
- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuanschaffungen (auch gebrauchte Güter möglich)
- als abnutzbares Anlagevermögen (Behaltedauer drei Jahre)
- Kombination mit anderen Förderungen möglich
- an österreichischen Standorten
Nicht gefördert werden
- klimaschädliche Investitionen (zB KFZ mit konventionellem Antrieb)
- Grundstücke
- Erwerb von Gebäuden
- Wohnungsbau, wenn zum Verkauf oder Vermietung an Private gedacht
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen
- aktivierte Eigenleistungen
Höhe der Förderung
- 14 % für Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit
- 7 % für andere Investitionen
- Mindestsumme Investitionen pro Antrag 5.000 € (auch kleinere Investitionen zusammengefasst); max. 50 Mio €
Erste Maßnahmen in Zusammenhang mit der Förderung müssen im Zeitraum 1. August 2020 bis 28. Februar 2021 gesetzt werden. Die Prämien werden von der AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) ausbezahlt.
Die COVID-19-Investitionsprämie ist steuerfrei. Der Zuschuss stellt keine Betriebseinnahme dar und die Abschreibungen stehen ungekürzt von den vollen Anschaffungskosten zu.
Weitere Infos und Förderrichtlinie
www.aws.at
> Corona Hilfen des Bundes
> aws Investitionsprämie
Antrag über den aws-Fördermanager
foerdermanager.aws.at