Finanzen
27. November 2018
Wertvolle Geschenke melden
Schenkungen unter Lebenden betreffend bestimmte Vermögenswerte müssen innerhalb von drei Monaten ab dem Zuwendungsvorgang via
FinanzOnline gemeldet werden.
Befreiungen
- Schenkungen bis zu 50.000 € zwischen nahen Angehörigen pro Jahr
- Schenkungen zwischen anderen Personen (keine nahen Angehörigen) bis zu 15.000 € innerhalb von fünf Jahren
- übliche Gelegenheitsgeschenke unter 1.000 € (z.B. Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, Sponsion, Matura)
- Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke)
Achtung: Unterbleibt eine Meldung, sieht das Finanzstrafgesetz eine Geldstrafe bis zu 10 % des geschenkten Vermögens vor.