30. Juni 2020: Für Vorsteuererstattungsanträge in Drittländer muss der Antrag in Papierform gestellt werden.
Jener für das Jahr 2019 muss bis 30. Juni 2020 mit einer Unternehmerbescheinigung U70 eingelangt sein (Fallfrist!).
Für Vorsteuererstattungen in der EU gilt die Frist bis 30. September 2020.