Finanzen
25. September 2023

Wie beantragt man die Energiekostenpauschale?

Ab sofort können Klein- und KleinstunternehmerInnen die Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 € beantragen. Die Antragsfrist läuft noch bis 30.11.2023 18:00 Uhr.

Im Selbst-Check erfährt man, ob das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Dazu kann man auf www.energiekostenpauschale.at den Selbst-Check durchführen.

Voraussetzungen:

  • Sitz in Österreich
  • Jahresumsatz 2022: Dieser muss 10.000 und 400.000 € betragen
  • De-minimis-Beihilfen: In den letzten drei Jahren darf man nicht mehr als 200.000 € erhalten haben.
  • ÖNACE-Branchenkennzahl: Diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
  • Handy-Signatur oder ID Austria
  • USP-Zugang

Im Zuge des Selbstchecks erfahren Sie, wie Sie Handy-Signatur, ID Austria und USP-Zugang erhalten können. Treffen die Voraussetzungen zu, können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Wir als Steuerberater können nicht für Sie einreichen, wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

Tipp: Wer keinen Energiekostenzuschuss (EKZ) 1 beantragt hat, kann als Förderzeitraum den vollen Zeitraum 1.2.-31.12.2022 beantragen. Ansonsten ist nur ein Antrag für den Zeitraum ohne EKZ 1 möglich.

Hotline der Forschungsförderungsgesellschaft: +43 1 890 80 6776

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