Unternehmer haben Anspruch auf Förderung, wenn ein mindestens 20 Jahre altes Betriebsgebäude thermisch saniert wird.
Diese Frist beginnt mit dem Datum der Baubewilligung. Je nach Sanierungsqualität werden bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten vom Bund rückerstattet. Die Kombination mit einer Landesförderung ist möglich. Gefördert werden Material-, Montage- und Planungskosten. Dazu zählen:
Nicht gefördert werden Kosten für Innenausbauten, Neukonstruktionen von Dachstühlen, Dacheindeckungen, Entsorgung und Lüftungskanälen. Der Antrag muss online über www.sanierungsoffensive17.at
gestellt werden. Folgende Unterlagen sind notwendig:
Tipp:
Auch für Private gibt es eine Förderung. Diese finden Sie auf der genannten Website.