Rechnungswesen
16. März 2025

Wie wird Künstliche Intelligenz in der Unternehmensbilanz erfasst?

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Geschäftswelt rasant, doch wie wird diese in der Unternehmensbilanz dargestellt? Bei der Bilanzierung von KI-Software gibt es klare Regeln, die Unternehmen beachten müssen.

Was ist KI?

Unter Künstlicher Intelligenz versteht man Systeme, die aus vorab eingespielten Daten lernen, logische Schlussfolgerungen ziehen und Aufgaben übernehmen, für die bisher menschliches Denken erforderlich war. Beispiele aus dem Alltag sind Sprachassistenten wie Alexa und Technologien wie selbstfahrende Autos. In Unternehmen wird KI insbesondere beim Analysieren großer Datenmengen oder beim Automatisieren von Abläufen wie der Buchhaltung genutzt. Mithilfe der KI kann die Effizienz verbessert und Kosten können reduziert werden. Die aufbereiteten Daten können dabei helfen, bessere Entscheidungen zu treffen.

KI in der Bilanz

Ein spannendes Thema ist die Frage, wie KI-Anwendungen in der Unternehmensbilanz behandelt werden. Darf KI als Vermögensgegenstand in der Bilanz aktiviert werden? Die Antwort hängt unter anderem davon ab, wie die KI ins Unternehmen gekommen ist:

Gekaufte KI-Software

Wird die KI-Software von einem Dritten zugekauft, ist diese als immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz zu aktivieren.

Weiterentwicklung
durch das Unternehmen

Wird die KI nach Anschaffung im Unternehmen selbst weiterentwickelt, kann dies je nach Umfang auch Konsequenzen für die Bilanzierung haben. Bei geringfügigen Adaptierungen liegt weiterhin eine aktivierungsfähige Anschaffung vor. Wird die Software jedoch durch umfangreiche Weiterentwicklung in ihrer Wesensart und Funktion verändert, verbleiben die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Aufwand.

Selbst geschaffene KI-Software

Eigenentwickelte KI kann nur dann im Umlaufvermögen der Bilanz aktiviert werden, wenn sie als individuell auf einen Kunden zugeschnittenes Produkt entwickelt wurde. Für selbst erstellte KI-Software, bei der das Verwertungsrecht hingegen dauerhaft im Unternehmen bleibt, besteht ein Aktivierungsverbot. Die Herstellungskosten müssen als Aufwand angesetzt werden.

Selbständiger

Vermögensgegenstand?

Nicht immer handelt es sich bei KI um einen selbstständigen Vermögensgegenstand. Häufig ist eine KI-Software Bestandteil eines materiellen Vermögensgegenstands (etwa eines Smartphones mit Sprachassistent oder eines selbstfahrenden Autos).

Falls eine Abgrenzung möglich ist, müssen KI-Software und materieller Gegenstand getrennt gebucht werden. Ist eine solche Trennung aber nicht eindeutig möglich, muss je nach Überwiegen gemeinsam als materieller beziehungsweise immaterieller Vermögensgegenstand bilanziert werden.

Fallbeispiel

Bilanzielle Behandlung

Ein Produktionsunternehmen kauft eine KI-gestützte Software zur Maschinensteuerung.

Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (§ 196 UGB)

Eine Bank entwickelt intern ein KI-Tool zur automatisierten Kreditprüfung.

Keine Aktivierung möglich (§ 197 Abs. 2 UGB)

Ein Handelsunternehmen beauftragt einen externen IT-Dienstleister mit der Entwicklung einer maßgeschneiderten KI-Software.

Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (§ 196 UGB)

Ein Unternehmen nutzt eine cloudbasierte KI zur Datenanalyse (Software-as-a-Service).

Aufwand (keine Aktivierung, da kein wirtschaftliches Eigentum)

Eine KI wird nachträglich selbst erweitert, sodass sich ihre Funktion grundlegend ändert.

Anschaffungs- u. Herstellungskosten verbleiben im Aufwand

Fazit:

KI kann in die Bilanz aufgenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gekaufte Software wird meist aktiviert, bei selbst entwickelter KI hängt es davon ab, ob diese langfristig im Unternehmen bleibt (Aktivierungsverbot) oder es sich um ein für den Kunden maßgeschneidertes Produkt handelt (Aktivierungspflicht).

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