Umsatzsteuer
10. März 2020

Amazon: Unternehmerbescheinigung für Deutschland?

Seit Einführung der Marktplatzhaftung zu Beginn des Jahres 2019 haften Marktplatzbetreiber (Amazon, eBay & Co) für nicht abgeführte Steuern der bei ihnen verkaufenden Händler.

Um die Haftung zu umgehen, müssen die Marktplatzbetreiber den Finanzbehörden auf Anfrage eine Unternehmerbescheinigung (Erfassungsbescheinigung nach § 22f dUStG) der Händler vorlegen.

Bisher waren den Marktplatzbetreibern die Daten der Händler nur aufgrund unbestätigter Selbstauskünfte bekannt. Nun sollen diese Daten aus einer amtlichen Bescheinigung hervorgehen. Diese dient ausschließlich dem „Nachweis der Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zur Vorlage beim Betreiber eines elektronischen Marktplatzes“. Händler, die keine Unternehmerbescheinigung beim Marktplatzbetreiber einreichen, riskieren die Sperre ihres Verkaufs-Accounts.

Die Erfassungsbescheinigung beinhaltet den vollständigen Namen und Anschrift des Online-Verkäufers sowie seine Steuernummer und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Zu beachten ist, dass die vom deutschen Finanzamt ausgestellten Bescheinigungen nur eine begrenzte Gültigkeit haben. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Erteilung einer Erfassungsbescheinigung.

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