Finanzen
23. September 2024

Darlehen an die eigene GmbH – geht das?

Vor allem in Krisenzeiten einer GmbH werden Gesellschafter einer GmbH um Finanzspritzen gebeten. Der Gesellschafter einer GmbH ist zur Leistung seiner bedingten Stammeinlage verpflichtet; zu weiteren Zahlungen nur dann, wenn eine vertragliche Verpflichtung vorliegt.

Eine Finanzierung kann in Form eines Gesellschafterzuschusses erfolgen, dann wird das Eigenkapital gestärkt und im Insolvenzfall kann der Verlust daraus sogar mit anderen Kapitaleinkünften gegenverrechnet werden.

Wenn ein zumindest mit 25 % beteiligter oder kontrollierend wirkender Gesellschafter ein Darlehen in Krisenzeiten gewährt, kommt das Eigenkapitalersatz-Gesetz zur Anwendung und verbietet die Rückzahlung des Darlehensbetrages samt Zinsen. Dann wird der Kredit quasi zu Eigenkapital.

Die Krise ist definiert mit Zahlungsunfähigkeit, insolvenzrechtlicher Überschuldung oder Nichterfüllung der Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz (Eigenkapitalquote kleiner 8 % und Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre).

Nicht betroffen davon sind kurzfristige Kredite mit Laufzeiten bis maximal sechs Monaten und schon vor der Krise gewährte Kredite, die verlängert oder gestundet wurden.

Auf der Gesellschafterseite unterliegen die Zinsen aus den gewährten Krediten der Tarifbesteuerung; Zinsen aus Refinanzierungen sind als Werbungskosten abzugsfähig.

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