Diese neue Verordnung wird auch als AI Act bezeichnet und regelt den Einsatz von KI in Europa. Erste Bestimmungen der stufenweisen Umsetzung sind seit 2. Februar 2025 gültig und betreffen den „Risikoorientierten Ansatz“ und Schulungsmaßnahmen.
Bestimmte KI-Praktiken sind nun verboten, darunter Systeme zur Manipulation, soziales Scoring und ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern. Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern die notwendige KI-Fachkompetenz zu vermitteln. Am besten geschieht dies mittels interner oder externer Schulungen und/oder der Herausgabe von Dienstanweisungen und „Guidelines“, die notwendige Maßnahmen dokumentieren. Ziel ist es, allen Mitarbeitern die Fähigkeit zu vermitteln, die technischen Grenzen von KI, den Datenschutz, Urheberrechte, Sicherheitsaspekte und Haftungsfragen zu erkennen. Es gibt zwar derzeit keine unmittelbaren Strafsanktionen, aber vor allem vor Haftungsfällen sollen sich Unternehmen durch sorgfältige Maßnahmen schützen.
In Österreich wird eine KI-Servicestelle in der RTR-GmbH eingerichtet
Die Funktionsweise der KI besteht darin, aus einer großen Datenmenge und sogenannten „Trainingsdaten“ durch Analysen, Schätzungen und Wahrscheinlichkeiten konkrete Antworten zu liefern. Diese sind jedoch trotz verblüffend guter Ergebnisse nicht hundertprozentig verlässlich. Und daher sollen alle handelnden Personen sensibilisiert werden um Ergebnisse kritisch zu betrachten und in Form von Double-Checks einer menschlichen Nachkontrolle zu unterziehen.
Die nächste Stufe startet dann ab August 2025 und betrifft vor allem Transparenzpflichten für KI-Anwendungen wie Chatbots und Deepfakes. Die vollständige Anwendung gilt dann ein Jahr später ab August 2026.
Ziele der Verordnung sind die Förderung von Innovation bei gleichzeitiger Minimierung von Risiken, um eine vertrauenswürdige und ethische Nutzung von KI in der EU sicherzustellen. Daher müssen sich Unternehmen frühzeitig mit den Neuerungen und Regeln auseinandersetzen.