Seit 9. Oktober 2025 gleichen EU-Banken die IBAN mit dem Überweisungsempfänger ab. Wer als Zahlungsempfänger dem Überweisenden keine Ausrede für eine nicht erfolgte Zahlung liefern möchte, sollte folgende Punkte prüfen:
Zum einen brauchen Sie Ihren Unternehmensnamen (Firmennamen) mit Anschrift, damit die Rechnung umsatzsteuerlich korrekt ist. Zum anderen sollten Sie die Zahlungsdaten in einem separaten Block auf der Rechnung angeben. Dort muss neben der IBAN buchstabengleich die Kontobezeichnung stehen. Ein rotes „No-Match-Ergebnis“ ist vorprogrammiert, wenn anstelle des Firmenwortlauts der Etablissementname steht. Beispiel: Anstelle von „Müller und Meier OG“ wird auf der Rechnung „Hotel zur Post“ neben die IBAN geschrieben.
Es kann sein, dass dieser etwa aufgrund eines sehr langen Firmennamens wenig intuitiv abgekürzt ist. Fragen Sie die Bank, ob ein sinnvoller Firmenname als „Alias“-Kontobezeichnung hinterlegt werden kann.
Testen Sie mittels Fotoüberweisung einer Banking-App, welche Daten der QR-Code übermittelt und prüfen Sie, ob bei einer Testüberweisung die Empfängerüberprüfung grünes Licht gibt.