Sozialversicherung
17. März 2026

Ich bin halber Geldleister – was bedeutet das?

Als Selbständige oder Selbständiger in Österreich sind Sie bei der SVS pflichtversichert. Abhängig von Ihrem Einkommen gelten Sie bei der Abrechnung medizinischer Leistungen entweder als sachleistungs- oder geldleistungsberechtigt.

Sachleistungsberechtigte verwenden für Arztbesuche ihre E-Card. Die Behandlung wird direkt über die SVS abgerechnet. Sie zahlen einen Selbstbehalt (20 %, 10% oder 5 %), der nachträglich vorgeschrieben wird.

Geldleistungsberechtigte zahlen Arztkosten zunächst selbst und reichen die Rechnung über die SVSGo-App ein. Danach erfolgt ein anteiliger Kostenersatz durch die SVS. Dafür bekommen sie bei einem Spitalsaufenthalt in der Sonderklasse einen teilweisen Kostenersatz.

Als halber Geldleister erhalten Sie für Leistungen der Spitalssonderklasse den höheren Kostenersatz eines Geldleisters, bleiben aber ansonsten sachleistungsberechtigt – ohne Vor­finanzierung beim Arzt.

Ab einem Jahreseinkommen von 97.020 €, ist die halbe Geldleistungsberechtigung kostenlos. Liegt Ihr Einkommen darunter, gelten Sie grundsätzlich als sachleistungsberechtigt. Ein Wechsel kostet 113,63 € monatlich für die halbe bzw. 142,01 € monatlich für die volle Geldleistungsberechtigung.

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