Steuern
23. Juni 2025

Incoterms regeln die Zollverantwortung im Außenhandel

Wer bei internationalen Lieferungen für die Verzollung zuständig ist, hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. In der Praxis greifen Unternehmen auf die Incoterms zurück – weltweit einheitliche Lieferbedingungen, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer (ICC). Seit dem 1. Januar 2020 gilt die aktuelle Fassung der Incoterms von 2020.

Die Incoterms regeln unter anderem, wer die Transportkosten trägt und wo das Risiko übergeht. Bei fast allen Klauseln ist der Käufer als Importeur für die Verzollung verantwortlich. Lediglich die Klausel DDP („Delivered Duty Paid“) verpflichtet den Verkäufer zur Einfuhrverzollung im Bestimmungsland.

Wer den Zoll tatsächlich wirtschaftlich trägt, hängt von der individuellen Marktposition ab. In einem stark umkämpften Markt mit vielen Mitbewerbern wird der österreichische Verkäufer die Preise senken müssen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Buchhalterische Auswirkungen

Die Incoterms haben auch Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Verbuchung. Während es bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf den Zahlungszeitpunkt ankommt, ist bei Bilanzierern der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs maßgeblich. Der Gewinn gilt dann als realisiert, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bereits beim Käufer liegt.

Warenexporte in Drittstaaten wie die USA sind umsatzsteuerbefreit. Ein gültiger Ausfuhrnachweis ist dafür Pflicht. Die Anforderungen daran hängen von der konkreten Lieferart ab (Lieferung, Versendung oder Abholung). Wir beraten Sie dazu gerne!

Eine Übersicht zu den Incoterms 2020 sowie Info-Links finden Sie in der impuls plus* Online-Fassung.

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