Steuern
23. Juni 2025

Kann ich Konferenz­kosten steuerlich absetzen?

Einer Fachärztin wurden die Flugkosten zu einem Tauchmedizin-Workshop auf die Malediven nicht anerkannt, obwohl die Fortbildung als ärztliche Pflichtausbildung anerkannt wird und auch Fortbildungspunkte vergeben werden. Das Bundesfinanzgericht entschied auf ein nicht abzugsfähiges Mischprogramm.

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit ist nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

Planung und Durchführung der Fortbildung erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit erkennen lässt.

Die Reise müsse nach Planung und Durchführung die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwendung ermöglichen.

Das Reiseprogramm inkl. Durchführung muss nahezu ausschließlich auf die Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sein, sodass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere beruflich interessierte Teilnehmer entbehren.

Programmpunkte von allgemeinem Interesse dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum einnehmen als bei einer normalen Berufsausübung (Anhaltspunkt: „Normalarbeitszeit“ von durchschnittlich acht Stunden täglich).

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