Das Ende der Bildungskarenz zum 1. April 2025 kam für viele überraschend. Für bereits laufende oder unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen gibt es jedoch Übergangsregelungen: Weiterbildungsgelder und Bildungsteilzeitgelder, die bis zum 1. April 2025 vom AMS bewilligt wurden, werden für die genehmigte Bezugsdauer weiterhin ausgezahlt. Die Förderung kann für Personen, die spätestens am 31. Mai 2025 mit ihrer Bildungskarenz begonnen haben, ebenfalls noch gewährt werden.
Seit der Abschaffung der Bildungskarenz im April 2025 gibt es keine finanzielle Unterstützung mehr für Beschäftigte, die neben ihrem aufrechten Dienstverhältnis eine Ausbildung beginnen möchten. Eine Nachfolge-
regelung befindet sich noch in Ausarbeitung und ist frühestens ab 2026 zu erwarten.
Bis dahin bleiben nur ungeförderte Alternativen wie unbezahlter Urlaub, Teilzeitvereinbarungen oder Sabbaticals. Diese Optionen sind jedoch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden und daher für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenig attraktiv.
Wer eine Ausbildung starten möchte, sollte sich rechtzeitig informieren. Es bleibt abzuwarten, ob und wann eine neue diesbezügliche Fördermöglichkeit geschaffen wird.