Damit Kosten steuerlich als außergewöhnliche (ag) Belastung geltend gemacht werden können, müssen sie außergewöhnlich sein, zwangsläufig anfallen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Operationen im Privatspital gelten nur dann als ag Belastung, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine Behandlung im öffentlichen Spital nicht möglich oder unzumutbar wäre.
Tipp: Holen Sie am besten eine Bestätigung über die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer öffentlichen Behandlung ein – wie z.B. über die voraussichtliche Wartezeit mit Schmerzen.