Falschparkern drohten bisher teure Besitzstörungsklagen, die häufig genutzt wurden, um Autofahrer zu hohen Zahlungen zu drängen. Um solchen Missbrauch einzudämmen, wurden die Kosten in Verfahren wegen Besitzstörung durch Kraftfahrzeuge deutlich gesenkt: Der Streitwert beträgt nun 40 €, die Gerichtsgebühr in erster Instanz 70 € – sofern das Verfahren früh endet. Die Regelung gilt vorerst befristet für Klagen, die zwischen 1.1.2026 und 31.12.2030 eingebracht werden, und läuft mit 1.1.2034 aus.