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Sozialversicherung
28. November 2016

Sozialversicherung auf Dividenden

Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Sozialversicherung, was bis jetzt nur selten exekutiert wurde. Es fehlt noch immer die Verordnung des Finanzministeriums. Wir geben einen Überblick.

Laut Gesetz hatte die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) schon immer das Recht, Beiträge auf Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer zu kassieren. Das Problem war, die Höhe der Dividende zu erfahren, da diese nicht in der Steuererklärung aufscheint. Einen ersten zaghaften Versuch startete die SVA Oberösterreich und schickte ab 2014 Fragebögen aus. Gleichzeitig wurde das KESt-Meldeformular Ka 1 um den Namen und die SV-Nummer des Dividendenempfängers erweitert. Ohne Verordnung findet man derzeit aber noch das alte Formular ohne diese Zusatzinformationen in FinanzOnline.

Ab 2017 soll die Beitragspflicht exekutiert werden. Wer 2016 bereits gemeldet hat, bekommt die Beiträge angeblich trotzdem nicht vorgeschrieben. Man kann aber freiwillig die Ausschüttungen in die Beitragsgrundlage einbeziehen lassen. Hier genügt ein formloser Antrag.

Betroffen sind Ausschüttungen an:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer der Wirtschaftskammer (WK) zugehörigen GmbH (Gewerbeschein),
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer nicht WK-zugehörigen GmbH (zB Ziviltechniker, …), wenn sie in der GmbH auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielen,
  • und zwar mit jenem Teil der Ausschüttung, der nach Anrechnung aller SV-pflichtigen Einkünfte bis zur Höchstbeitragsgrundlage noch verbleibt (Wert 2017: 69.780 € pro Jahr).

Umkehrschluss – nicht betroffen sind Ausschüttungen an:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer, die die Höchstbeitragsgrundlage bereits erreicht haben, bzw.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer nicht WK-zugehörigen GmbH (zB Ziviltechniker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare), die nur bei der GmbH angestellt sind oder nur Ausschüttungen erhalten.

Erst die Verordnung des Finanzministeriums wird den Geltungszeitraum und mögliche Ausnahmen klarstellen. l

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