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Steuern
16. März 2025

Start in die Steuerausgleich-Saison

Fast zeitgleich mit der Spargelsaison startet auch die Steuerausgleich-Saison. Unternehmen mussten bis Ende Februar Eckdaten an das Finanzamt melden. Ab Mitte März macht es Sinn, Steuererklärungen für 2024 einzureichen.

Folgende Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt und sind in FinanzOnline abrufbar:

Jahreslohnzettel

Arbeitgeber haben bis Ende Februar den Jahreslohnzettel (L16) elektronisch via ELDA übermittelt.

Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet wurden, finden je nach Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entweder einen Lohnzettel L8 (Befreiungsmethode) oder einen Lohnzettel L24 (Anrechnungsmethode) vor. Wer im Home-Office für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, erhält den Jahreslohnzettel L17.

Sonstige Meldungen

  • Meldung gem. §109a EStG zB für Vortragende oder freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Mitteilung über pauschale Reise­aufwandsentschädigungen (PRAE) mittels L19 für PRAE Empfänger (Sportler:
    innen und Sport­betreuer:innen)
  • Meldung E29 für Empfänger einer steuerpflichtigen Freiwilligenpauschale aus ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Spenden, sowie Kirchenbeiträge und das ÖKO-Sonderausgabenpauschale waren ebenfalls bis Ende Februar zu melden

Prüfen Sie zusätzlich, ob Werbungskosten wie etwa Fortbildungen, außergewöhnliche Belastungen (zB Krankheitskosten und Katastrophenschäden) oder weitere Sonderausgaben wie auch die Steuerberatungskosten eine Steuergutschrift bringen könnten. Wir unterstützen Sie bei diesem Vorhaben gerne.

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